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Umwelt und Abfallwirtschaft
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Friedrich Scholte-Reh
Leitung Umwelt und Abfallwirtschaft

Mann, kurzes graues Haar, Brille, Hemd und Weste
Deutsch

Abfallgebühren

Abfallgebühren für private Haushalte - Gewerbebetriebe - gewerbeähnliche Einrichtungen

Der Zollernalbkreis hat ein modernes und weitgehend verbrauchsorientiertes Abfallgebührensystem.

Die Gebühren setzen sich für private Haushalte und für Gewerbebetriebe sowie gewerbeähnliche Einrichtungen aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen.

Für private Haushalte ergibt sich die Grundgebühr je nach der Zahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen. Bei Gewerbebetrieben und gewerbeähnlichen Einrichtungen berechnet sich die Grundgebühr nach der Zahl und Größe der Rest- und Biomüllbehälter.

Die Leistungsgebühren sind von Ihrem Verhalten abhängig. Für jedes Kilogramm Abfall, das Sie in der Rest- oder Biomülltonne am Abfuhrtag bereitstellen, berechnen wir die Leistungsgebühr. Dazu werden die Müllbehälter vor und nach der Leerung gewogen. Die Gewichtsdifferenz ist die Menge Abfall, die wir Ihnen berechnen. Zwischen Rest- und Biomüll machen wir dabei keinen Unterschied.

Die Abfallgebühren werden einmal jährlich erhoben. Gebührenschuldner ist bei Wohngrundstücken immer der Grundstückseigentümer, beim Gewerbe der Betrieb bzw. die Einrichtung selbst.

Das Gebührensystem soll zum einen das Restmüllaufkommen reduzieren und zum anderen mehr Gerechtigkeit bringen. So kann jeder, der seinen Abfall trennt, eine Menge Geld sparen. Jeder zahlt nur die Abfallmenge, die in der Rest- oder Biomülltonne bereitgestellt wird. Wertstoffe, die über Wertstoffzentren, bei Vereinssammlungen oder allen anderen besonderen Sammlungen wie z. B. der Sammlung von Elektro- und Elektronikschrott, der Metallschrott- oder Grünabfallsammlung, die Schadstoffsammlung oder dem Gelben Sack eingesammelt werden, werden nicht gesondert berechnet. Diese Leistungen sind in den Grundgebühren enthalten.

Abfallgebühren des Abfallwirtschaftszentrums Hechingen und der Deponien in Albstadt und Balingen

Alle Abfälle (außer Wertstoffe), die Sie beim Abfallwirtschaftszentrum anliefern, werden bis auf wenige Ausnahmen wie z. B. Reifen gewogen. Die Gebühr berechnet sich abhängig von der jeweiligen Abfallherkunft und -zusammensetzung sowie der Menge.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Abfallwirtschaftszentrum bzw. den Deponien Albstadt und Balingen.

Aktuelle Abfallgebühren (gültig ab 01.01.2024) (PDF) (219,1 KiB)
Aktuelle Abfallgebühren (gültig ab 01.01.2024) barrierefrei (PDF) (371,2 KiB)

Abfallgebühren (gültig 01.01.2023 - 31.12.2023) (PDF) (183 KiB)
Abfallgebühren (gültig 01.01.2023 - 31.12.2023) barrierefrei (PDF) (370,5 KiB)

Zuständige Sachbearbeiter - Bereich Abfallgebühren

Die aktuelle Abfallwirtschaftssatzung des Zollernalbkreises und die Satzung zur Änderung der Satzung vom 13.12.2022 zum Nachlesen.