Unterbringungsbehörde und Asylbewerberleistungen
Unterbringungsverwaltung
Das Amt für Zuwanderung und Integration ist auch dafür zuständig, die Aufnahme und Unterbringung der Asylbewerber und Spätaussiedler im Zollernalbkreis zu organisieren.
Beide Personengruppen werden nach ihrem Eintreffen im Bundesgebiet auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Für diese Verteilung gibt es einen genau austarierten Verteilerschlüssel, der sich nach der Bevölkerungszahl und der Fläche der Bundesländer richtet. Die Verteilung innerhalb Baden-Württembergs erfolgt ebenfalls anhand eines solchen Schlüssels.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Spätaussiedlern.
Asylbewerberleistungen
Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen für hilfebedürftige Asylbewerber, Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis wegen des Krieges in ihrem Heimatland, aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen, Geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer sowie Familienangehörige in Deutschland geregelt. Das eigenständige Leistungsgesetz für diesen Personenkreis stellt auf Bedürfnisse ab, die in der Regel bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in der Bundesrepublik entstehen.
Die Leistungsberechtigung setzt den tatsächlichen Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland voraus. Sie beginnt bei Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen regelhaft nach der Einreise ab Vorliegen und Bekanntwerden der Hilfebedürftigkeit. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Ein Anspruch für Ausländer, die sich im Ausland aufhalten, ist ausgeschlossen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes.