Ihr Ansprechpartner

Herr Göhring
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Tel.: 07433/92-13 75
Fax: 07433/92-16 66
Zimmer 516
ordnungswidrigkeiten@zollernalbkreis.de


Frau Otto
Mobile Geschwindigkeitsmessungen
Tel.: 07433/92-13 73
Fax: 07433/92-16 66
Zimmer 516
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Frau Hölle
Stationäre Geschwindigkeitsmessungen
Tel.: 07433/92-13 76
Fax: 07433/92-16 66
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Öffnungszeiten

Mo.-Do. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 15.00 - 17.30 Uhr
Fr. 08.00 - 12.30 Uhr

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Verkehrsordnungswidrigkeiten

Zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten gehören die von der Polizei angezeigten Verkehrsverstöße wie zum Beispiel Verkehrsunfälle, Parkverstöße, HU-Verstöße, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Fahrzeugmängel und vieles mehr.

Des Weiteren werden hier die Geschwindigkeitsüberschreitungen bearbeitet, die mit den vom Landkreis eingesetzten mobilen und stationären Geschwindigkeitsmessanlagen festgestellt werden.

Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum ab 09.11.2021 gültigen Bußgeldkatalog finden Sie hier:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/update-stvo-novelle.html

Zu erwartende Verwarnungs- und Bußgelder können Sie außerdem im neuen ab 01.09.2023 gültigen Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes nachlesen. Dort finden Sie auch andere interessante Links rund um das Thema Straßenverkehr.

Eine übersichtliche Tabelle zu den Folgen von Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem PKW, Krad oder sonstigen KFZ bis 3,5 t finden Sie in diesem Auszug aus dem Bußgeldkatalog (PDF) (31,5 KiB).   

Die Folgen beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr, oder unter der Wirkung eines berauschenden Mittels, wie z.B. Cannabis, Heroin, Kokain oder Amphetamin, sind für Verstöße ab 01.05.2014:

  • Bei einem Erstverstoß:
    500,- € Geldbuße, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • bei einer einschlägigen Eintragung im Verkehrszentralregister:
    1.000,- € Geldbuße, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • bei mehreren einschlägigen Eintragungen im Verkehrszentralregister:
    1.500,- € Geldbuße, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot