Stationäre Hilfe zur Pflege und sonstige Leistungen
Hilfe zur Pflege
Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, können Hilfe zur Pflege erhalten, sofern Bedürftigkeit besteht. Die Hilfe zur Pflege kann die häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege wie auch die stationäre Pflege erfassen. Auch gibt es die Möglichkeit die Leistung als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets zu beziehen.
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Wohngeld
Das Wohngeld unterstützt einkommensschwache Personen bei ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbst nutzende Eigentümer/-innen) gewährt. Die Entscheidung, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens wie auch die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung ab.
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Wohnraumoffensive
Das bei der Wohngeldstelle eingerichtete Kompetenzteam Wohnen dient als Ansprechpartner für Vermieter, die Wohnraum vermieten wollen, und Wohnungssuchende.
Infoflyer Kompetenzteam Wohnen (238,3 KiB)
Vordruck Mietangebot (76,5 KiB)
BAföG / AFBG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Das sog. Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG), mit dem die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften finanziell gefördert wird, ist nicht im Bundesausbildungsförderungsgesetz, sondern im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt. Hauptziele des BAföG sind die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen sowie die Mobilisierung von Bildungsreserven in den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten.
Weitere Informationen zum BAföG
Weitere Informationen zum AFBG
Link zur elektronischen Antragsstellung (nur BAföG)
Unsere DE-Mail Adresse lautet: post@zollernalbkreis.de-mail.de
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Bezüglich des Antragseingangs empfehlen wir Ihnen zur Sicherheit nach Versand der DE-Mail unverzüglich Kontakt zum Amt für Ausbildungsförderung (07433/92-1471) aufzunehmen.
Externe Links
www.bafoeg.de/
www.aufstiegs-bafoeg.de/