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Kommunale Holzverkaufsstelle

Privatwaldbesitzer, die Holz über das Landratsamt verkaufen wollen, wenden sich idealerweise an die für den Bereich zuständige Forstrevierleitung. Die Forstrevierleitung berät hinsichtlich möglicher Verkaufsoptionen oder unterstützt direkt in der Verkaufsvorbereitung. Bei konkreten Fragen zum Holzverkauf können Sie auch direkt mit der Holzverkaufsstelle Kontakt aufnehmen.

Privaten Waldbesitzern wird empfohlen, sich vor Beginn des Holzeinschlages über die derzeit möglichen Verkaufssortimente zu informieren - gerne beraten hier die örtlichen Forstrevierleitungen.

Die Vermarktung des Holzes einschließlich der Rechnungsstellung ist eine kostenpflichtige Dienstleistung und wird derzeit mit 2,00 € pro Festmeter zuzüglich Mehrwertsteuer abgerechnet.

Folgende Dokumente stehen zum Download zur Verfügung:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung des Holzverkaufes für Waldbesitzer durch das Landratsamt Zollernalbkreis.pdf (PDF) (263,2 KiB)
  • Vollmacht für den Holzverkauf im Privatwald.pdf (PDF) (205,5 KiB)
  • Entgeltordnung für die Übernahme von Tätigkeiten des Holzverkaufs.pdf (PDF) (233,3 KiB)