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Landwirtschaftsamt
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72336 Balingen
Telefon 07433 921941
Fax 07433 921966

Dr. Jana Kleen
Leitung Landwirtschaftsamt

Frau, dunkelbraunes Haar, Bluse und Blazer
Deutsch

Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung

Was regelt die neue SchALVO?

Zweck der SchALVO ist insbesondere die:

  • Vermeidung mikrobieller Grundwasserverunreinigungen,
  • Vermeidung von Verunreinigungen mit Pflanzenschutzmitteln,
  • Minimierung von Nitrateinträgen,
  • schnellstmögliche Beseitigung vorhandener Belastungen,
  • schnellstmögliche Sanierung nitratbelasteter Grundwasservorkommen

Um den Schutzzweck zu erreichen, wird die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung eingeschränkt. Dafür gibt es einen Ausgleich.
In allen Wasserschutzgebieten (also auch in ogL-Gebieten) gelten die allgemeinen Schutzbestimmungen:

  • In Wasserschutzgebietszone I ist als landwirtschaftliche Nutzung nur Grünland mit Mähnutzung ohne Düngung und ohne Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gestattet,
  • in Wasserschutzgebietszone II ist die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und von Sekundärrohstoffdüngern verboten. Bei Böden der Auswaschungsrisikoklasse A sind Frischmist, intensive Weide und Tierpferche verboten,
  • in den Wasserschutzgebietszonen II und III sind der Grünlandumbruch und die Terbuthylazin-Anwendung verboten.

In den Problemgebieten und Sanierungsgebieten gelten besondere Schutzbestimmungen:

  • zur Verminderung des Nitratstickstoffs im Boden gelten Vorgaben zur Stickstoffdüngung,
  • die Ausbringung von Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdüngern ist eingeschränkt,
  • es gilt eine Begrünungspflicht mit dem Ziel eines möglichst ganzjährigen Pflanzenbewuchses,
  • es gibt Vorgaben zur Einarbeitung von Begrünungspflanzen und zur Bodenbearbeitung,
  • zur Vermeidung von Nitrat- und Pflanzenschutzmittel-Verlagerungen gibt es Vorgaben bei der Bewässerung.

In den Sanierungsgebieten gelten zusätzlich weitergehende Bestimmungen zur Stickstoffdüngung, Begrünung, Einarbeitung der Begrünungspflanzen und Bodenbearbeitung, Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und Sekundärrohstoffdüngern sowie zu Bewässerungsmaßnahmen. 
Einzelheiten zu den genannten vorgaben sind den in Anlagen 1 bis 6 der SchALVO geregelt.

Welche Wasserschutzgebiete Problem- oder Sanierungsgebiete sind, ist in der Anlage 7 aufgelistet.

Informationen zur SchALVO (PDF) (510,1 KiB)

Informationen des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg (LTZ)  zu den Wasserschutzgebieten und zur SchALVO:

Gewässerrandstreifen in Baden Württemberg