Gaststättenrecht
Informationen für Gastgewerbetreibende und Vereine/Veranstalter
Am 12. November 2025 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Neufassung des Landesgaststättengesetzes (LGastG) beschlossen, welches seit 1. Januar 2026 in Kraft ist.
Das LGastG gilt für das Betreiben eines Gaststättengewerbes und damit für all diejenigen Personen, die gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Kernelement der Novellierung ist der Wechsel vom sachgebundenen Erlaubnisverfahren hin zu einem Anzeigeverfahren. Die bisher bestehende Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank entfällt. Nunmehr unterliegen gastronomische Betriebe aller Art einer Anzeigepflicht. Die bisherige Differenzierung zwischen Gaststättenbetrieben mit Alkoholausschank und Gaststättenbetrieben ohne Alkoholausschank wird nicht fortgeführt.
Mit dem Wegfall der Erlaubnispflicht wird der Gastwirt nach dem Willen des Gesetzgebers nun mehr in die Pflicht genommen, sich die erforderlichen Bestimmungen und Notwendigkeiten für einen Gaststättenbetrieb selbst anzuzeigen. Damit dieser seiner Eigenverantwortung nachkommen kann, wurde das Unterrichtungsverfahren bei den Industrie- und Handelskammern ausgeweitet. Neben den lebensmittelrechtlichen Belangen sollen weitere grundlegende gaststättenbetriebsspezifische Kenntnisse vermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2026 die Unterrichtung für ein in Baden-Württemberg betriebenes Gaststättengewerbe auch bei einer baden-württembergischen IHK stattfinden muss. Ausnahmen gelten ggf. für Bestandsfälle. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Industrie- und Handelskammer Reutlingen unter
https://www.reutlingen.ihk.de/gruendung/gruenden-nach-branchen/gastgewerbe/ Hinweis: Die Erlaubnisfreiheit entbindet nicht von der Pflicht, insbesondere gewerberechtliche, baurechtliche und lebensmittelrechtliche Vorschriften einhalten zu müssen.
Auch die Erlaubnispflicht im Bereich der bisherigen Gestattungen ist weggefallen und durch ein Anzeigeverfahren ersetzt worden. Dies betrifft beispielsweise die gastgewerblichen Tätigkeiten anlässlich von Veranstaltungen der Vereine.
Um den Gastgewerbetreibenden den Umgang mit dem neuen Gesetz zu erleichtern, hat auch das Wirtschaftsministerium ein Factsheet bereitgestellt, welches einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben des neuen Gesetzes gibt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg unter
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht
Anmeldung / Ummeldung eines stehenden Gaststättengewerbes
Hier erhalten Sie mehr Informationen zur An- und Ummeldung.
Vorübergehender Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass
Hier erhalten Sie mehr Informationen zum vorübergehenden Gaststättenbetrieb.
