Deutsch

Rechnungsprüfungsamt

Das Rechnungsprüfungsamt, als örtliche Prüfungseinrichtung, bildet gemeinsam mit der Gemeindeprüfungsanstalt, als überörtliche Prüfungseinrichtung, die öffentliche Finanzkontrolle des Zollernalbkreises. Die Aufgaben sind vergleichbar mit denen der Rechnungshöfe beim Bund und den Ländern.

Allgemeine Finanzprüfung
Die Prüfung erstreckt sich auf alle finanzwirtschaftlich relevanten Bereiche der Landkreisverwaltung. Durch eine mehrjährige Prüfungsplanung wird sichergestellt, dass in unregelmäßigen Abständen alle Bereiche der Verwaltung geprüft werden. Der Prüfungsturnus hängt jedoch auch von der wirtschaftlichen Bedeutung und der „Fehleranfälligkeit“ des einzelnen Verwaltungsbereiches ab.

Bauprüfung
Einen wesentlichen Schwerpunkt bei der Prüfung bilden die Bauprüfungen. Diese erstrecken sich vor allem auf die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, sowie die Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Ziel ist es insbesondere Manipulationen und Korruption bei den zahlreichen Baumaßnahmen des Landkreises auszuschließen.

Wirtschaftsprüfung
Der Zollernalbkreis ist an verschiedenen privatrechtlichen Gesellschaften, wie beispielsweise der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Zollernalbkreis, der Nahverkehrsgesellschaft Zollernalb GmbH und der Energieagentur beteiligt.

Zwar besteht für diese Gesellschaften handelsrechtlich keine Prüfungspflicht, diese wird jedoch durch das Kommunalrecht explizit vorgeschrieben. Anstelle eines Wirtschaftsprüfers wird die Prüfung hier durch das Rechnungsprüfungsamt vorgenommen.

Beratung
Denselben Stellenwert wie die Prüfung hat die Beratung der jeweiligen Dezernate und Fachämter im Landratsamt. Der Schwerpunkt liegt hier bei der Abrechnung von Bau- und Architektenleistungen. Hier vertritt das Rechnungsprüfungsamt den Landkreis auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bildet die Stellenbewertung. Einerseits ist eine sach- und leistungsgerechte Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zollernalbkreises Voraussetzung für eine motivierte und leistungsbereite Belegschaft, anderseits dürfen die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten des Landkreises nicht verkannt werden. Gemeinsam mit Vertretern des Haupt-, Kultur- und Schulamtes und des Personalrats, als Personalvertretung, werden auf Antrag der jeweiligen Bediensteten oder vor der Neuausschreibung von Stellen, diese vom Rechnungsprüfungsamt nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien bewertet. Jährlich sind dies 20 bis 30 Stellen, die so auf den Prüfstand gestellt werden.

Vergabekontrollstelle
Im Rahmen seiner Prüfungs- und Beratungstätigkeit überprüft das Rechnungsprüfungsamt auch die Vergabeverfahren in der Landkreisverwaltung bereits während des laufenden Verfahrens. In diesem Zusammenhang steht das Rechnungsprüfungsamt auch als Ansprechpartner für die Bieter zur Verfügung, so dass diesen bei vermuteten Vergaberechtsverstößen oder Unregelmäßigkeiten ein direkter Ansprechpartner zur Verfügung steht.