Unbefristete Aufenthaltstitel
Allgemeine Informationen
Wenn Sie seit mehreren Jahren einen befristeten Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU) besitzen, ist für Sie ein unbefristeter Aufenthaltstitel möglich.
Unbefristete Aufenthaltstitel sind:
- die Niederlassungserlaubnis (nach verschiedenen Rechtsgrundlagen)
- die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (nach § 9a Aufenthaltsgesetz)
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel bietet mehrere Vorteile:- Jede Erwerbstätigkeit ist gestattet
- Zeitlich und räumlich unbeschränkt
Allerdings kann auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel bei einem längeren Aufenthalt im Ausland ungültig werden.
Niederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnisse werden nach unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen erteilt.
Es kommt darauf an, welchen befristeten Aufenthaltstitel Sie aktuell besitzen:
- Niederlassungserlaubnis (allgemein) (PDF) (81,1 KiB)
- Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge (PDF) (84 KiB)
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte (PDF) (73,7 KiB)
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen (PDF) (78,4 KiB)
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU (PDF) (72,4 KiB)
- Niederlassungserlaubnis für Kinder (ab 16 Jahre) (PDF) (75,7 KiB)
- Niederlassungserlaubnis für Selbständige (PDF) (75 KiB)
Alle Niederlassungserlaubnisse bieten die gleichen Vorteile, unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (PDF) (76,1 KiB) bietet Ihnen eine größere Mobilität innerhalb und außerhalb der EU:
- Wenn Sie sich außerhalb der EU oder in Dänemark, Großbritannien oder Irland aufhalten wollen, können Sie das Bundesgebiet für bis zu 12 Monate verlassen. Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wird dadurch nicht ungültig.
Wenn Sie oder ein Familienangehöriger vor Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eine Blaue Karte EU besessen haben, beträgt diese Frist sogar 24 Monate. - Wenn Sie in einen anderen Mitgliedsstaat der EU umziehen wollen, können Sie sich dort für bis zu 6 Jahre aufhalten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt dadurch nicht.
(Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland!) - Um in einem anderen EU-Land die erforderliche Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie vorher kein Visum bei der Botschaft des jeweiligen EU-Landes beantragen. Sie können direkt in das andere EU-Land reisen und vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
(Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland!)
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung?
Während eines Aufenthalts zum Studium oder zu sonstigen Ausbildungszwecken kann Ihnen keine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erteilt werden.