Ihre Ansprechpartner

Telefonische Erreichbarkeit Ausländerbehörde:

Montag: 08.00 Uhr - 10.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 10.00 - 12.00 Uhr  und  14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch: KEINE telefonische Sprechzeit
Freitag: 08.00 - 10.00 Uhr 

Persönliche Vorsprachen NUR mit vorab Onlineterminvereinbarung.

Frau Arnst
Sachgebietsleiterin
Tel.: 07433/92-1898
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 218
Grünewaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de

Frau Schneider
Verwaltungsrechtliche Verfahren
Tel.: 07433/92-1797
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 212
Grünewaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de

Frau Boss
Verwaltungsrechtliche Verfahren 
Tel.: 07433/92-1364
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 212
Grünewaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de

Frau Glückler
Verwaltungsrechtliche Verfahren 
Einbürgerungen
Tel.: 07433/92-1974
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 212
Grünewaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de

Frau Weimar 
Sachbearbeitung A - Ar, Verpflichtungserklärung für den Buchstabenkreis
Tel.: 07433/92-1366
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 210
Grünewaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de

Frau Yilmaz 
Sachbearbeitung As - Co, Verpflichtungserklärung für den Buchstabenkreis
Tel.: 07433/92-1367
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 210
Grünewaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de

Frau Zirkel
Sachbearbeitung Cp - G, Verpflichtungserklärung für den Buchstabenkreis 
Tel.: 07433/92-1968
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 209
Grünewaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de

Frau Hartl
Sachbearbeitung H - I, Verpflichtungserklärung für den Buchstabenkreis
Tel.: 07433/92-1506
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 209
Grünewaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de

Frau Muran
Sachbearbeitung J - L, Verpflichtungserklärung für den Buchstabenkreis
Tel.: 07433/92-1368
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 211
Grünewaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de

Frau Schlagenhauf 
Sachbearbeitung M - No,  Verpflichtungserklärung für den Buchstabenkreis
Tel.: 07433/92-1365
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 211
Grünewaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de

Frau Bahr
Sachbearbeitung Np - R, Verpflichtungserklärung für den Buchstabenkreis 
Tel.: 07433/92-1238
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 214
Grünewaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de

Herr Andresen
Sachbearbeitung S - X,  Verpflichtungserklärung für den Buchstabenkreis
Tel.: 07433/92-1246
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 213
Grünewaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de

Frau Brittner
Sachbearbeitung Ukrainer und Y-Z
Tel.: 07433/92-1363
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 206
Grünewaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de


Frau Gröber
Sachbearbeitung Ukrainer 
07433-92-1793
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 206
Grünewaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de


------------------------------------------------------

Frontoffice

Frau Weißmann
Tel.: 07433/92-1377
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 122
Grünewaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de

Frau Prokein
Tel.: 07433/92-1935
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 122
Grünewaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de

Frau Mayer
Tel.: 07433/92-1313
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 126
Grünwaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de


Frau Roppelt Vertretung Frau Stumpp
Tel.: 07433/92-1397
Fax: 07433/92-1240
Zimmer 215
Grünewaldstr. 15 in Balingen
migration@zollernalbkreis.de

Unbefristete Aufenthaltstitel

Allgemeine Informationen

Wenn Sie seit mehreren Jahren einen befristeten Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU) besitzen, ist für Sie ein unbefristeter Aufenthaltstitel möglich.

Unbefristete Aufenthaltstitel sind:

  • die Niederlassungserlaubnis (nach verschiedenen Rechtsgrundlagen)
  • die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (nach § 9a Aufenthaltsgesetz)

    Ein unbefristeter Aufenthaltstitel bietet mehrere Vorteile:
    • Jede Erwerbstätigkeit ist gestattet
    • Zeitlich und räumlich unbeschränkt

Allerdings kann auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel bei einem längeren Aufenthalt im Ausland ungültig werden.

Niederlassungserlaubnis

Niederlassungserlaubnisse werden nach unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen erteilt.

Es kommt darauf an, welchen befristeten Aufenthaltstitel Sie aktuell besitzen:

Alle Niederlassungserlaubnisse bieten die gleichen Vorteile, unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage.

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (PDF) (76,1 KiB) bietet Ihnen eine größere Mobilität innerhalb und außerhalb der EU: 

  • Wenn Sie sich außerhalb der EU oder in Dänemark, Großbritannien oder Irland aufhalten wollen, können Sie das Bundesgebiet für bis zu 12 Monate verlassen. Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wird dadurch nicht ungültig.
    Wenn Sie oder ein Familienangehöriger vor Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eine Blaue Karte EU besessen haben, beträgt diese Frist sogar 24 Monate.
  • Wenn Sie in einen anderen Mitgliedsstaat der EU umziehen wollen, können Sie sich dort für bis zu 6 Jahre aufhalten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt dadurch nicht.
    (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland!)
  • Um in einem anderen EU-Land die erforderliche Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie vorher kein Visum bei der Botschaft des jeweiligen EU-Landes beantragen. Sie können direkt in das andere EU-Land reisen und vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
    (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland!)

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung?

Während eines Aufenthalts zum Studium oder zu sonstigen Ausbildungszwecken kann Ihnen keine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erteilt werden.