Kontakt

Zuwanderung und Integration - Ausländerbehörde
Stingstraße 17
72336 Balingen
Telefon 07433 921660
Fax 07433 921240

Unbefristete Aufenthaltstitel

Allgemeine Informationen

Wenn Sie seit mehreren Jahren einen befristeten Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU) besitzen, ist für Sie ein unbefristeter Aufenthaltstitel möglich.

Unbefristete Aufenthaltstitel sind:

  • die Niederlassungserlaubnis (nach verschiedenen Rechtsgrundlagen)
  • die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (nach § 9a Aufenthaltsgesetz)

    Ein unbefristeter Aufenthaltstitel bietet mehrere Vorteile:
    • Jede Erwerbstätigkeit ist gestattet
    • Zeitlich und räumlich unbeschränkt

Allerdings kann auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel bei einem längeren Aufenthalt im Ausland ungültig werden.

Niederlassungserlaubnis

Niederlassungserlaubnisse werden nach unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen erteilt.

Es kommt darauf an, welchen befristeten Aufenthaltstitel Sie aktuell besitzen:

Alle Niederlassungserlaubnisse bieten die gleichen Vorteile, unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage.

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (PDF) (76,1 KiB) bietet Ihnen eine größere Mobilität innerhalb und außerhalb der EU: 

  • Wenn Sie sich außerhalb der EU oder in Dänemark, Großbritannien oder Irland aufhalten wollen, können Sie das Bundesgebiet für bis zu 12 Monate verlassen. Ihre Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU wird dadurch nicht ungültig.
    Wenn Sie oder ein Familienangehöriger vor Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eine Blaue Karte EU besessen haben, beträgt diese Frist sogar 24 Monate.
  • Wenn Sie in einen anderen Mitgliedsstaat der EU umziehen wollen, können Sie sich dort für bis zu 6 Jahre aufhalten. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erlischt dadurch nicht.
    (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland!)
  • Um in einem anderen EU-Land die erforderliche Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie vorher kein Visum bei der Botschaft des jeweiligen EU-Landes beantragen. Sie können direkt in das andere EU-Land reisen und vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
    (Gilt nicht bei einem Aufenthalt in den EU-Ländern Dänemark, Großbritannien und Irland!)

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung?

Während eines Aufenthalts zum Studium oder zu sonstigen Ausbildungszwecken kann Ihnen keine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erteilt werden.