Landtagswahl 2026
Wahltermin, Änderung des Wahlrechts und allgemeine Informationen
Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.Die Amtszeit des Landtags beträgt fünf Jahre. Zu wählen sind mindestens 120 Abgeordnete. Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig werden die Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben, eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), eine für die Landesliste einer Partei. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.
Nähere allgemeine und ausführliche Informationen zum Wahlrecht und zur Sitzverteilung, sowie das Landtagswahlgesetz (LWG) und die Landeswahlordnung (LWO) finden Sie auf der Internetseite des Innenministeriumshttps://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/landtagswahl-2026 .
Kreiswahlleitung
Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 63 Balingen ist Petra Hahn; als Stellvertreter wurde Christoph Foth benannt. Die Geschäftsstelle ist beim Kommunalamt angesiedelt.
Wahlkreis 63 Balingen
Für die Landtagswahl ist das Land Baden-Württemberg in 70 Wahlkreise eingeteilt.
Zum Wahlkreis 63 Balingen gehören die Städte und Gemeinden Albstadt, Balingen, Bisingen, Bitz, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Geislingen, Grosselfingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Rangendingen, Ratshausen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen und Zimmern unter der Burg.
Außerdem zählen die Gemeinden Hirrlingen und Starzach aus dem Kreis Tübingen zum Wahlkreis 63.
Die Städte Burladingen und Hechingen sowie die Gemeinde Jungingen sind dem Wahlkreis 61 Hechingen-Münsingen zugeordnet (siehe Hinweis weiter unten).
Hier finden Sie die Karte der Wahlkreise
Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Kreiswahlleiterin hat am 4. Juni 2025 mit öffentlicher Bekanntmachung auf der Homepage des LRA Zollernalbkreis zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.
Zum Bekanntmachungstext gelangen Sie über diesen Link: Öffentliche Bekanntmachung
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am 23. Dezember 2025 um 18.00 Uhr. Bis dahin können bei der Geschäftsstelle der Kreiswahlleiterin (Kontakt s.u.) Wahlvorschläge eingereicht werden. Formulare für die Aufstellung von Kreiswahlvorschlägen der Parteien sind ebenfalls bei der Geschäftsstelle erhältlich.
Der Kreiswahlausschuss wird am 9. Januar 2026 über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden.
Wahlkreis 61 Hechingen-Münsingen
Nähere Informationen zum Wahlkreis 61 Hechingen-Münsingen können auf der Internetseite des Landratsamtes Reutlingen https://www.kreis-reutlingen.de/wahlen abgerufen werden.
Kontakt für den Wahlkreis 63 Balingen:
Geschäftsstelle der Kreiswahlleiterin
Frau Stotz
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel.: 07433/92-1126
E-Mail: kreiswahlleiter@zollernalbkreis.de