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Landtagswahl 2026

Wahlurne in die ein Wahlbrief eingeworfen wird, nebenstehend der Schriftzug Landtagswahl am 8. März 2026

Wahltermin und allgemeine Informationen

Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.Die Amtszeit des Landtags beträgt fünf Jahre. Zu wählen sind mindestens 120 Abgeordnete. Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig werden die Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben, eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), eine für die Landesliste einer Partei. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. 
 
Nähere allgemeine und ausführliche Informationen zum Wahlrecht und zur Sitzverteilung, sowie das Landtagswahlgesetz (LWG) und die Landeswahlordnung (LWO) finden Sie auf der Internetseite des Innenministeriumshttps://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/landtagswahl-2026 .

Landkarte mit den Gemeinden der Wahlkreise Nr. 63 Balingen in gelb und Nr. 61 Hechingen-Münsingen in blau

Wahlkreis 61 Hechingen-Münsingen


Nähere Informationen zum Wahlkreis 61 Hechingen-Münsingen können auf der Internetseite des Landratsamtes Reutlingen https://www.kreis-reutlingen.de/wahlen  abgerufen werden.

Kontakt für den Wahlkreis 63 Balingen:

Geschäftsstelle der Kreiswahlleiterin
Frau Stotz 
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel.: 07433/92-1126
E-Mail: kreiswahlleiter@zollernalbkreis.de