Kontakt

Kommunalamt
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07433 921112
Fax 07433 921398

Ansprechpartner

Petra Hahn
Leitung Kommunalamt

Frau, blondes langes Haar, Bluse

Landtagswahl 2026

Wahlurne in die ein Wahlbrief eingeworfen wird, nebenstehend der Schriftzug Landtagswahl am 8. März 2026

Wahltermin, Änderung des Wahlrechts und allgemeine Informationen

Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.Die Amtszeit des Landtags beträgt fünf Jahre. Zu wählen sind mindestens 120 Abgeordnete. Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig werden die Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben, eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), eine für die Landesliste einer Partei. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. 
 
Nähere allgemeine und ausführliche Informationen zum Wahlrecht und zur Sitzverteilung, sowie das Landtagswahlgesetz (LWG) und die Landeswahlordnung (LWO) finden Sie auf der Internetseite des Innenministeriumshttps://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/landtagswahl-2026 .

Kreiswahlleitung

Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 63 Balingen ist Petra Hahn; als Stellvertreter wurde Christoph Foth benannt. Die Geschäftsstelle ist beim Kommunalamt angesiedelt.

Wahlkreis 63 Balingen

Für die Landtagswahl ist das Land Baden-Württemberg in 70 Wahlkreise eingeteilt.
Zum Wahlkreis 63 Balingen gehören die Städte und Gemeinden Albstadt, Balingen, Bisingen, Bitz, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Geislingen, Grosselfingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Rangendingen, Ratshausen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen und Zimmern unter der Burg.
Außerdem zählen die Gemeinden Hirrlingen und Starzach aus dem Kreis Tübingen zum Wahlkreis 63.
 
Die Städte Burladingen und Hechingen sowie die Gemeinde Jungingen sind dem Wahlkreis 61 Hechingen-Münsingen zugeordnet (siehe Hinweis weiter unten). 
Hier finden Sie die Karte der Wahlkreise

Landkarte mit den Gemeinden der Wahlkreise Nr. 63 Balingen in gelb und Nr. 61 Hechingen-Münsingen in blau

Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Kreiswahlleiterin hat am 4. Juni 2025 mit öffentlicher Bekanntmachung auf der Homepage des LRA Zollernalbkreis zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. 
Zum Bekanntmachungstext gelangen Sie über diesen Link: Öffentliche Bekanntmachung

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am 23. Dezember 2025 um 18.00 Uhr. Bis dahin können bei der Geschäftsstelle der Kreiswahlleiterin (Kontakt s.u.) Wahlvorschläge eingereicht werden. Formulare für die Aufstellung von Kreiswahlvorschlägen der Parteien sind ebenfalls bei der Geschäftsstelle erhältlich.
Der Kreiswahlausschuss wird am 9. Januar 2026 über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden.

Wahlkreis 61 Hechingen-Münsingen

Nähere Informationen zum Wahlkreis 61 Hechingen-Münsingen können auf der Internetseite des Landratsamtes Reutlingen https://www.kreis-reutlingen.de/wahlen  abgerufen werden.

Kontakt für den Wahlkreis 63 Balingen:

Geschäftsstelle der Kreiswahlleiterin
Frau Stotz 
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Tel.: 07433/92-1126
E-Mail: kreiswahlleiter@zollernalbkreis.de