Ordnungswidrigkeiten
Bei der zentralen Bußgeldstelle des Landratsamtes Zollernalbkreis werden die zur Anzeige gebrachten Ordnungswidrigkeiten aus allen Bereichen bearbeitet, die in der sachlichen Zuständigkeit des Landratsamtes liegen und innerhalb der Kreisgrenze begangen oder festgestellt wurden (Ausnahme: Veterinärwesen).
Bei Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs - Ordnung (StVO) und unter anderem in den Bereichen Baurecht, Gaststättenrecht und Waffenrecht sind die Großen Kreisstädte Balingen und Albstadt sowie die Verwaltungsgemeinschaft Hechingen selbst Bußgeldbehörde für die auf ihrem Gebiet begangenen Verstöße.
Liste der wichtigsten Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten (PDF) (11 KiB)
Die zu bearbeitenden Ordnungswidrigkeitenanzeigen werden bei der zentralen Bußgeldstelle in zwei wesentliche Bereiche gegliedert:
Zahlenmäßig überwiegen zwar die Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Bearbeitung der sonstigen Ordnungswidrigkeiten stellt sich aber wesentlich anspruchsvoller und zeitintensiver dar.
Die Verstöße werden in der Regel von der Polizei oder von kreiseigenen Kontrollorganen festgestellt.
Allgemeine Ausführungen zum Bußgeldverfahren