Amtliche Bekanntmachungen Forstamt Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige höhere Forstbehörde führt gemäß § 32 Abs. 1 Landeswaldgesetz die Ausweisung des Bannwalds »Untereck-Winkelgrat« im öffentlichen Wald der Stadt Albstadt, der Stadt Meßstetten, des Zollernalbkreises sowie im Privatwald des Herrn Mattes Forst und im Privatwald des BUND Naturschutz Alb-Neckar im Regierungsbezirk Tübingen durch. (PDF) (84,9 KiB) Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Zollernalbkreis zur Entgeltordnung für die Übernahme von Betreuungsleistungen im Körperschaft- und Privatwald ab 1.1.2023 (PDF) (959,5 KiB) Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Zollernalbkreis zur Entgeltordnung für die Übernahme von Betreuungstätigkeiten im Körperschafts- und Privatwald ab 1.1.2024 (PDF) (1,09 MiB)