Zentrale Aufgaben des Sozialamts
Schuldnerberatung
Hier erhalten Menschen mit Schuldenproblemen Hilfestellung in Form von Rat und Hilfe in psycho-sozialer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht. Vor der Beantragung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch stattgefunden haben. Erst nach dem Scheitern dieses Versuches kann der Schuldner einen Insolvenzantrag stellen. Dazu benötigt dieser eine Bescheinigung eines Anwaltes oder einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung.
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Betreuungsbehörde
Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Oft sind betagte Menschen betroffen, eine Betreuung kann aber auch für junge Menschen nötig werden. Neben der Führung von Betreuungen (und seit 1. Juli 2005 auch Verfahrenspflegschaften) gehört zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde die Beratung und Unterstützung von Betreuern, die Vormundschaftsgerichtshilfe (Sachverhaltsermittlung für das Gericht, Benennung von Betreuern gegenüber dem Gericht, Beschwerderechte gegen Gerichtsentscheidungen, Vorführungsaufgaben), Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
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Europäischer Sozialfonds ESF
Der Europäische Sozialfonds (ESF) bildet das zentrale Förderinstrument der Europäischen Union für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Unter dem Motto "Chancen fördern" unterstützt der ESF die Schaffung von Arbeitsplätzen und hilft Menschen bei der Ausbildung sowie beim Ausbau ihrer Fähigkeiten im Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Berufsaussichten.
Ausschreibung zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen der Förderung des Europäischen Sozialfonds (133,1 KiB)
Regionale ESF Arbeitsmarktstrategie im Zollernalbkreis (445,7 KiB)
Altenhilfe-/Behindertenhilfeplanung
Die Sozial-, Behinderten- wie auch Altenhilfeplanung ist notwendig um die aktuellen wie auch zukünftigen Bedürfnisse und Lebenslagen der Bevölkerung zu erkennen. Die Planung überprüft vor dem Hintergrund der demographischen, sozialen und finanziellen Rahmenbedingungen die Bedürfnisse der Menschen im Zollernalbkreis, auf der anderen Seite die vorhandenen Beratungs- und Betreuungsangebote im Landkreis. Des weiteren werden hier auch die Selbsthilfegruppen betreut.