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Forstamt
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Christian Beck
Leitung Forstamt

Mann, dunkelblondes Haar, Hemd mit Pullover

Forstliche Förderung

Eichenkultur

Private und kommunale Waldbesitzer werden vom Land Baden-Württemberg durch zahlreiche Fördertatbestände bei der Bewirtschaftung Ihrer Wälder unterstützt.

Speziell die Förderung von Wiederaufforstungen nach Schadereignissen, wie Sturmwurf oder Borkenkäferbefall, ist dabei für Privawaldbesitzende eine wichtige Hilfe für den geplanten Umbau hin zu klimastabilen Wäldern.

Die Grundlage hierfür bildet die Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW), die seit dem Jahr 2016 in Kraft ist. Die in dieser Vorschrift enthaltenen Fördersätze für die Pflanzen, die Pflanzung und die Ausbringung von Wuchshüllen sind nun rückwirkend zum 1. Januar 2025 erhöht worden. Finanziert wird die Förderung gemeinschaftlich durch den Bund und das Land über die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“.
 
Die Fördersätze sind im Vergleich zum Vorjahr erfreulicherweise merklich gestiegen. So bekommen Waldbesitzende aus dem Kleinprivatwald (bis 20 Hektar Größe) für die Wiederaufforstung nach Schadereignissen beispielsweise 2,20 € pro gesetzter Pflanze statt bisher 1,60 €. Auch die Pauschale für biologisch abbaubare Wuchshüllen wurde von 1,70 € auf 3,40 € erhöht. Für Forstbetriebe über 20 Hektar werden 2,00 € je Pflanze bzw. 3,00 € je Wuchshülle bezahlt.
 
Seit dem Jahr 2024 werden ausschließlich Wuchshüllen gefördert, die aus nachwachsenden (nicht fossilen) Rohstoffen bestehen, um künftig keine weiteren Kunststoffprodukte im Wald auszubringen. Diese sind in der Anschaffung deutlich teurer, weshalb der Fördersatz verdoppelt wurde, um einen spürbaren Anreiz für die Verwendung dieser Produkte zu setzen.
 
Bei Fragen zur Baumartenwahl, zu den Voraussetzungen und Kriterien, die mit der Förderung verbunden sind, stehen Ihnen die jeweils zuständigen Revierleiterinnen und Revierleiter der unteren Forstbehörde Zollernalbkreis gerne zur Verfügung.

Nähere Informationen zur Förderung der Wiederaufforstung sowie weiterer waldbaulicher Fördermaßnahmen finden Sie online im Förderwegweiser Startseite - Infodienst - Förderung
des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.