Kontakt


Herr Beiter
Sachgebietsleitung


Sachbearbeitung Waffenrecht:

Herr Schütt
Buchstaben A - M
Tel.: 07433/92-17 63
Fax: 07433/92-212 70
Zimmer 514
waffenrecht@zollernalbkreis.de

Frau Liefke
Buchstaben N - Z
Tel.: 07433/92-13 53
Fax: 07433/92-212 70
Zimmer 515
waffenrecht@zollernalbkreis.de
 

Waffenbesitzkarten:

Frau Stumpp
Buchstaben A - M
Di.-Fr. vormittags, Di.+Do. nachmittags
Tel.: 07433/92-11 52
Fax: 07433/92-212 70
Zimmer 510
waffenrecht@zollernalbkreis.de

Frau Krasnici
Buchstaben N - Z
Tel.: 07433/92-13 74
Fax: 07433/92-212 70
Zimmer 513
waffenrecht@zollernalbkreis.de
 

Öffnungszeiten

Mo.-Do. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 15.00 - 17.30 Uhr
Fr. 08.00 - 12.30 Uhr

   

Deutsch

Sportschützen

Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Sportschützen


Sportschützen benötigen für den Erwerb von Schusswaffen eine Waffenbesitzkarte als Erwerbserlaubnis. Für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte bzw. deren Ergänzung sind folgende Unterlagen des Sportschützen erforderlich:

  • Antrag
  • Bedürfnisnachweis eines anerkannten Schützenverbandes (mind. 12 Monate Mitgliedschaft in einem Verein erforderlich)
  • Waffenbesitzkarte, falls die neue Waffe in eine bestehende Waffenbesitzkarte eingetragen werden soll
  • Amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    [Hinweis: Dieses Zeugnis müssen Sie nur vor der erstmaligen Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe vorlegen (allerdings auf ihre eigenen Kosten).]


Den Erwerb von Schusswaffen müssen Sie innerhalb von zwei Wochen bei der Waffenbehörde anzeigen. Ebenso müssen Sie uns das Überlassen einer Schusswaffe innerhalb von zwei Wochen mitteilen.

Vor dem Erwerb mehrschüssiger Kurzwaffen ist noch eine Erwerbserlaubnis in Form eines sogenannten „Voreintrages“ in die Waffenbesitzkarte einzuholen. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier. Sie müssen den Erwerb dann innerhalb von zwei Wochen unter Vorlage Ihrer Waffenbesitzkarte bei der Waffenbehörde anzeigen.

Zum Download stehen folgende Formulare zur Verfügung:

Anzeige für erlaubnispflichtige Schusswaffe (PDF) (415,5 KiB)

Antrag WBK Sportschütze (PDF) (195,4 KiB)

Antrag WBK Schützenverein (PDF) (107,9 KiB)

Anzeige Deaktivierte Waffen (PDF) (234,5 KiB)