Kindertagesbetreuung
Kindertagesbetreuung
In diesem Bereich unterstützt und berät die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
als Service-Leistung des Zollernalbkreis die
- Träger der 156 Einrichtungen (dies sind 422 Gruppen mit 8307 Plätzen) im Landkreis (Stand März 2022)
- Fachkräfte in den Einrichtungen
- Eltern
zu auftretenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Leistung und Weiterentwicklung der Arbeit, wie beispielsweise Betriebsform, Angebotsveränderung, Profil, Konzeption oder personelle Besetzung.
Einen besonderen Stellenwert hat die Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals von der Beratung über die Zusammenstellung bis hin zur Bereitstellung eigener Fortbildungsangebote.
Mit dem Angebot trägt die Fachberatung maßgeblich zur Sicherung und Weiterentwicklung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in den Kindertageseinrichtungen im Zollernalbkreis bei.
Ein weiterer Zuständigkeitsbereich ist die Kindertagespflege. Beratung, Vermittlung und Qualifizierung sind als Aufgaben an den Jugendförderverein delegiert. Die konzeptionelle Weiterentwicklung und die fachliche Aufsicht z.B. in Form der Pflegeerlaubniserteilung sind Aufgaben des Jugendamts.
Wenn Sie die Übernahme von Elternbeiträgen/Gebühren zum Besuch von Kindergärten oder anderen Tageseinrichtungen oder zur Kinder-Tagespflege beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die „Wirtschaftliche Jugendhilfe“
Weitere Informationen:
Fortbildungen
Wissenwertes zur Kindertagesbetreuung
Gesetze, Vorschriften, Richtlinien