Kontakt

Beate Wolk
Sachgebietsleitung / Wirtschaftliche Hilfen
Telefon 07433 921407

Jugendamt
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07433 921403
Fax 07433 921666

Deutsch

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Im Sachgebiet „Wirtschaftliche Jugendhilfe" wird die verwaltungsmäßige und finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen bearbeitet.
Zu den finanziellen Leistungen gehören insbesondere die

  • Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Familienpflege
  • Übernahme von Heimkosten bei Unterbringung in Heimen
  • Übernahme der Kosten für ambulante Hilfen
  • Übernahme von Betreuungskosten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Die Betreuungskosten eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege können ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern und dem Kind die Belastung nicht zuzumuten ist. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen.
Eine Kostenübernahme ist frühestens ab Antragstellung möglich. Für zurückliegende Zeiträume werden keine Kosten übernommen.

Je nach Hilfeart haben sich die Eltern und Kinder nach ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten der Jugendhilfemaßnahmen zu beteiligen. Bei stationären und teilstationären Leistungen, bei denen das Jugendamt auch ganz bzw. teilweise für den Lebensunterhalt des jungen Menschen aufkommt (z. B. bei Familienpflege und Heimerziehung), wird ein Kostenbeitrag von den Eltern erhoben, der sich nach deren Einkommen richtet.