Grundwasserschutz

Grundwasser kommt in unterschiedlichen Tiefen unter unseren Füßen vor. Grundwasser speist Bäche und Flüsse und wird zum Teil als Trinkwasser genutzt. Das Grundwasserangebot ist begrenzt - in Abhängigkeit vom Niederschlag, der Bodenart und der Geologie, wird Grundwasser neu gebildet. Deshalb bedarf es bei Grundwassernutzungen jeglicher Art einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Zum Schutz des als Trinkwasser genutzten Grundwassers bestehen ausgewiesene Wasserschutzgebiete. Im Rahmen der Wasserschutzgebietsverordnung sind den einzelnen Schutzzonen (I-III) bestimmte Einschränkung z. B. bezüglich des Einsatzes und der Lagerung von Wassergefährdenden Stoffen zugeordnet.
Zum Schutz des Grundwassers werden Boden- und Grundwasseraufschlüsse (Bohrungen oder Gruben) sowie Erdwärmesonden fachtechnisch geprüft. Hierfür ist gegebenenfalls eine Bohranzeige oder ein Wasserrechtsantrag erforderlich. Dieser Bedarf ergibt sich aus der Gefahr für das Grundwasser durch Einbringen oder Verschleppen von Schadstoffen, sowie durch das Einsickern von Grundwasser in quellfähige Horizonte, die Hebungen und Setzungen an der Erdoberfläche hervorrufen können.
Ein Überblick über die einzelnen Wasserschutzgebiete gibt das Landratsamt-Geoportal.