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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Das ÖPNV-Gesetz des Landes Baden Württemberg weist den Landkreisen die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Per-sonennahverkehr (ÖPNV) als freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge zu. Der Landkreis ist für die Busverkehre in seinem Gebiet Aufgabenträger in eigener Verantwortung. Die ÖPNV-Förderung der Städte und Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bleibt davon unberührt.

Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das Land, das dafür die Nahverkehrsgesellschaft Baden Württemberg mbH (NVBW) gegründet hat, um Dienstleistungen im Bereich des SPNV zu erbringen und das Land bei der Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNVs zu unterstützen.

Der Zollernalbkreis ist von rund 60 Buslinien und 3 Schienenstrecken erschlossen. Die Zollern-Alb-Bahn  (Tübingen – Hechingen – Balingen – Albstadt-Ebingen – Sigmaringen) durchquert den Landkreis. Die Hohenzollernbahn führt ab Hechingen über Burladingen und Gammertingen nach Sigmaringen. Auf der Schieferbahn (Balingen – Schömberg) findet nicht nur Güterverkehr statt. Seit der Reaktivierung dieser Schienenstrecke für den Personennahverkehr fährt der Rad-Wander-Shuttle an den Sonn- und Feiertagen von Mai bis Oktober im Freizeit- und Tourismusverkehr ab Tübingen umsteigefrei bis Schömberg.

Der ÖPNV im Zollernalbkreis kann trotz schwieriger Rahmenbedingungen auf steigende Fahrgastzahlen verweisen und seine Angebote im Nahverkehr ausweiten. Dabei kommt dem integrierten Bus-Zug-System eine vorrangige Bedeutung zu. Durch das laufend ausgebaute und verbesserte ÖPNV-Gesamtangebot ist auch außerhalb des Individualverkehrs Mobilität möglich.

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