Einbürgerung

Das Landratsamt Zollernalbkreis ist als Einbürgerungsbehörde für alle Menschen zuständig, die mit Hauptwohnsitz im Zollernalbkreis gemeldet sind und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten wollen. Einen Einbürgerungsantrag kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres stellen, wer nicht schon Deutsche bzw. Deutscher durch Geburt oder aufgrund eines besonderen gesetzlichen Erwerbsgrundes ist.

Antragstellung:

Das Antragsformular erhalten Sie beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes, beim Landratsamt Zollernalbkreis oder Sie können es hier ausdrucken (PDF) (213,2 KiB). Bitte vergessen Sie auch nicht dieses Hinweisblatt (PDF) (123,8 KiB).

Den ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit den benötigten Unterlagen beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes ein.

Download Unterlagen

Informationen