Reisen - Mitführen von Betäubungsmitteln - Schengen Raum
Sie planen eine Reise in einen Schengen-Staat und müssen Betäubungsmittel für den Eigenbedarf mit sich führen. Hierzu benötigen Sie für den Grenzübertritt eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens.Dieses Formular ist durch Ihren behandelnden Arzt auszufüllen und wird durch das Gesundheitsamt beglaubigt.
- Das erforderliche Formular: Antragsformular Schengen (PDF) (76,8 KiB)
- Eine Ausfüllhilfe für den behandelnden Arzt: Ausfüllhilfe zum Antragsformular Schengen (PDF) (165,7 KiB)
- Informationen für den Reisenden: Informationen für den Reisenden innerhalb des Schengen-Raums (PDF) (305 KiB)
Weiterführende Links entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Informationen für den Reisenden“.
Hinweise zum Datenschutz: www.zollernalbkreis.de/ds-gesundheit