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Jugendamt

Die vielfältigen Aufgaben des Kreisjugendamtes sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) festgelegt. Das Jugendamt des Zollernalbkreises unterstützt Eltern grundsätzlich durch Informationen und Beratung in ihrem Erziehungsauftrag. Es beteiligt Kinder und Jugendliche an Lösungen und will ihnen das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtern. Kinder- und Jugendhilfe hilft, wenn Konflikte zwischen Jugendlichen und Eltern eskalieren. Sie hilft Familien, wenn die Eltern sich trennen. Sie gibt Kindern und Jugendlichen, deren Eltern auf längere Zeit ihren Aufgaben nicht nachkommen, Entwicklungsmöglichkeiten außerhalb der eigenen Familie.
Weitere Informationen zum Jugendamt gibt es auf der Homepage "Das Jugendamt.Unterstützung, die ankommt" 

Menschen Figuren mit Frageschildern in den Händen
Sozialpädagogische Hilfen

Adoption und Pflegestellen, Erziehungshilfe, Fachberatung für Kindertageseinrichtungen, Frühe Hilfen, Jugendpflege, Sozialer Dienst, STÄRKE für Eltern im Zollernalbkreis, Suchtprävention
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Taschenrechner und Geld
Wirtschaftliche Hilfen

Wirtschaftliche Hilfen werden für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige gewährt, die außerhalb ihres Elternhauses (z.B. in Familienpflege, Heimen, Tageseinrichtungen) betreut werden.
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getrennte Familie
Erziehungsberatung

Beratungsstellen für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
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Ordner, Geld, Taschenrechner
Unterhalt, Beistand- und Vormundschaften

Unterhaltsvorschusskasse
Beistands-, Pfleg- und Vormundschaften
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