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Ab 2022 ist der Einsatz von Pestiziden und Bioziden in Naturschutzgebieten verboten, damit wird ein wesentlicher Punkt aus dem Biodiversitätsstärkungsgesetz (BioDivStärkG) umgesetzt. Im ZAK sind ca. 18 ha Acker und 700 ha Grünland betroffen, die von ca. 150 Antragstellern bewirtschaftet werden. Das Merkblatt "Ackerbauliche Maßnahmen inFAKT" (PDF) (3,872 MiB), zeigt alle Fördermöglichkeiten, die in diesen Gebieten über den gemeinsamen Antrag (FAKT) gefördert werden können. Folgende Broschüre zeigt weitere Möglichkeiten, wie Betriebe in den betreffenden Gebieten über die LPR gefördert werden können. Anträge zu dieser Förderung können beim Amt für Bauen und Naturschutz gestellt werden. Broschüre Landwirt schafft biologische Vielfalt: (PDF) (12,807 MiB)
Weitere Informationen zum Ackerbau und Pflanzenschutz