Kontakt

Bauen und Naturschutz
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07433 921302
Fax 07433 921319

Martin Ridder
Leitung Bauamt

Deutsch

Genehmigung von Werbeanlagen

Allgemeine Informationen

Ob eine Werbeanlage genehmigungspflichtig ist, hängt davon ab, ob sie im Außenbereich oder Innenbereich errichtet werden soll. Im Außenbereich sind Werbeanlagen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Im Innenbereich sind sie genehmigungspflichitg, wenn sie über 1 m² Ansichtsfläche aufweisen und nicht nur vorübergehend angebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass im Geltungsbereich der Stadt- und Ortsbildsatzungen und auch in den Bebauungsplänen teilweise abweichende und weitergehende Vorschriften gelten.

Um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, im Zweifel vorher bei der Gemeinde nachzufragen.

Erforderliche Unterlagen

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-bau