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Grundsicherung für Arbeitssuchende

Ausgenommen von Sozialhilfeleistungen sind erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben (derzeit noch keine 65 Jahre alt sind), hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sie erhalten Arbeitslosengeld II und die in Bedarfsgemeinschaft lebenden nicht erwerbsfähigen Angehörigen Sozialgeld.

Leistungen nach dem SGB II können beantragt werden beim Jobcenter Zollernalbkreis.

Für die Mittelbereiche Balingen und Hechingen:
Jobcenter Zollernalbkreis
Stingstr. 17
72336 Balingen

Für den Mittelbereich Albstadt:
Jobcenter Zollernalbkreis
Geschäftsstelle Albstadt
Zieglerstr. 7
72458 Albstadt


Externe Links:
www.jobcenter-zollernalbkreis.de