Kontakt

Herr Beiter
Sachgebietsleitung
Buchstaben N - Z
Tel.: 07433/92-13 70
Fax: 07433/92-212 70
Zimmer 516

Herr Schütt
Buchstaben A - M
Tel.: 07433/92-17 63
Fax: 07433/92-212 70
Zimmer 514
waffenrecht@zollernalbkreis.de

Frau Stumpp
Buchstaben A - M
Mo.-Fr. vormittags, Do. nachmittags
Tel.: 07433/92-11 52
Fax: 07433/92-212 70
Zimmer 510
waffenrecht@zollernalbkreis.de

Frau Krasnici
Buchstaben N - Z (Waffen)
Tel.: 07433/92-13 74
Fax: 07433/92-212 70
Zimmer 513
waffenrecht@zollernalbkreis.de

Öffnungszeiten

Mo.-Do. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 15.00 - 17.30 Uhr
Fr. 08.00 - 12.30 Uhr

   

Deutsch

Untere Jagdbehörde

Beim Sachgebiet „Gewerbe, Gaststätten, Waffen, Jagd“ ist auch die Geschäftsstelle des Jagdbeirates angesiedelt. Der Jagdbeirat ist ein Kollegialorgan. Es besteht aus dem Landrat oder einem von ihm bestimmten Vertreter als Vorsitzendem und jeweils einem Beisitzer der unteren Forstbehörde, der Landwirtschaft, der Jagdgenossenschaften, der Gemeinden und der Jäger. Die Beisitzer sind ehrenamtlich tätig. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren berufen.

Der Jagdbeirat tagt zu allen wichtigen Fragen und Angelegenheiten von besonderer Bedeutung.

Die laufenden Geschäfte werden von der unteren Jagdbehörde wahrgenommen. Hierzu zählen die Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen, die Festsetzung von Abschussplänen, die Genehmigung von Jagdpachtverträgen und Satzungen der Jagdgenossenschaften sowie die Kontrolle der Wildfütterungen.

Sie wollen einen Jagdschein erhalten bzw. verlängern?  
Die Ersterteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass Sie eine Jägerprüfung bestanden haben. Der Jagdschein gilt dann im gesamten Bundesgebiet.

Der Jagdschein wird ausgestellt als

  • Jahresjagdschein (01.04.-31.03.),
  • Dreijahresjagdschein,
  • Jugendjagdschein und
  • Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Die Verlängerung eines Jagdscheins können Sie bereits ab Januar beantragen. Erfahrungsgemäß ist der Andrang im Monat März am größten. Wir bitten Sie daher, sich rechtzeitig um die Verlängerung eines ablaufenden Jagdscheins zu kümmern.

Für die Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins
  • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung oder Nachweis über jagdliche Ausbildung
    (Hinweis: Nur bei Ersterteilung erforderlich)
  • Aktuelles Passbild
    (Hinweis: Nur erforderlich bei Erteilung oder Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes)
  • Nachweis über das Bestehen einer Jagd-Haftpflichtversicherung für mindestens die Dauer des beantragten Jagdscheins
  • Gebühr in Höhe von 100,00 € für einen Einjahresjagdschein bzw. 250,00 € für einen Dreijahresjagdschein
  • Jagdscheinheft, falls vorhanden, und
  • ggf. Pachtvertrag. (Hinweis: Nur erforderlich, wenn das Pachtverhältnis neu abgeschlossen wurde oder Änderungen eingetreten sind).

Bei Ausländer-Jagdscheinen benötigen wir  zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Einverständnis aller Jagdpächter des Reviers, in dem der ausländische Jagdgast jagen soll, und
  • Beglaubigte Übersetzung des ausländischen Jagdscheins.

Zum Download stehen folgende Formulare zur Verfügung:


Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jagdscheins ab 01.01.2024 (PDF) (118,3 KiB)

Formular Zuverlässigkeitsprüfung Jagdschein vorab (PDF) (433,2 KiB)

Merkblatt zu Ausländerjagdscheinen (PDF) (282,9 KiB)

Antrag Wildtierschützer (PDF) (342,7 KiB)

Merkblatt Jagdhaftpflichtversicherung (PDF) (5,4 KiB)

Antrag auf Genehmigung der Jagdausübung im ruhenden oder befriedeten Jagdbezirk (PDF) (152,8 KiB)


Nachfolgend finden Sie alle, zur Abgabe der Streckenlisten, notwendigen Vordrucke:
Bitte beachten Sie, dass zur Vorlage der Streckenlisten alle 5 Vordrucke eingereicht werden müssen!

Streckenliste Deckblatt (PDF) (73,8 KiB)

Streckenliste Teil I, Rehwild, Schwarzwild, etc. (PDF) (42,8 KiB)

Streckenliste Teil II, nicht abschussplanpflichtiges Wild (PDF) (38,5 KiB)

Streckenliste Teil III, Angaben zu Wildarten (PDF) (42 KiB)

Streckenliste Teil IV, Abschussplan Hochwild (PDF) (18 KiB)


Sie wollen die Jägerprüfung ablegen?

Die landesweite Durchführung der Jägerprüfung liegt seit 20. Juli 2006 in den Händen des Landesjagdverbands. Anmeldungen können bis jeweils vier Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin beim Landesjagdverband e.V., Felix-Dahn-Str. 41, 70597 Stuttgart, eingereicht werden.

Zur Anmeldung soll das im Internet unter der Homepage des Landesjagdverbandes veröffentlichte Anmeldeformular verwendet werden. Hier finden Sie auch die aktuellen Termine der Jägerprüfung.