Pflichtumtausch
Alle Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Der Umtausch staffelt sich wie folgt:
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierführerscheine):
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.07.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*(Scheckkartenführerscheine):
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Sie sind bereits vor diesen Terminen zum Umtausch verpflichtet, wenn Sie sich einen Internationalen Führerschein ausstellen lassen möchten oder Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen. Besonders empfehlenswert ist ein Umtausch bei Reisen ins Ausland. Der neue (Ausstellung ab dem 19.01.2013) EU-Kartenführerschein ist auf 15 Jahre befristet. Nach 15 Jahre verliert die Führerscheinkarte ihre Gültigkeit. Ihre Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen, so dass Sie nur eine neue Karte benötigen (keine erneute Fahrprüfung o.ä.).
Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt:
- bisheriger Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Lichtbild
Den Antrag können Sie bei der Führerscheinstelle in Balingen stellen. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie vorab einen Termin per Email unter fahrerlaubnisse@zollernalbkreis.de vereinbaren. Bitte geben Sie in Ihrer Email Ihre Kontaktdaten und Ihre telefonische Erreichbarkeit an.
Antrag Umstellung Kartenführerschein (PDF) (160,5 KiB)
Wichtiger Hinweis:
Bitte zusätzlich das "Beiblatt zum Fahrerlaubnisantrag" ausdrucken, unterschreiben und beilegen!