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Verkehrsamt
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Gabriele Dehner
Sachgebietsleitung
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Taxigenehmigung beantragen

Sie möchten gewerblich Personen mit Taxen befördern? Dafür benötigen Sie eine Taxigenehmigung.

Neubewerber oder Neubewerberinnen erhalten die Genehmigung für längstens zwei Jahre.
Eine Verlängerung erhalten Sie für längstens fünf Jahre.

Inhaberinnen und Inhaber einer Taxigenehmigung haben folgende Pflichten:

  • Betriebspflicht:
    Sie müssen den Betrieb aufrechterhalten, wenn erforderlich auch bei Nacht.
  • Beförderungspflicht:
    Sie dürfen Fahrten (auch kurze) nur ablehnen, wenn der Fahrerin oder dem Fahrer die Beförderung nicht zuzumuten ist. Das ist beispielsweise bei stark alkoholisierten Personen der Fall.
  • Tarifpflicht:
    Innerhalb des für Sie geltenden Pflichtfahrgebietes richtet sich der Preis für eine Fahrt nach den örtlich verordneten Beförderungsentgelten. Pflichtfahrgebiet ist üblicherweise der Stadt- oder Landkreis des Betriebssitzes.

Die Ausstattung der Taxen ist vorgeschrieben. Es gelten folgende Bestimmungen:

  • Das Auto muss mit einem Dachzeichen ausgestattet sein.
  • Im Heckfenster müssen Sie die von der Genehmigungsbehörde vergebene Ordnungsnummer führen.
  • Die Farbgebung für Taxen ist in der Regel gesetzlich vorgeschrieben (hellelfenbein).
    In Baden-Württemberg können Sie diese, wegen allgemein geltender Ausnahmegenehmigungen der Regierungspräsidien, durch jede andere Farbe ersetzen.
    Die Abweichung müssen Sie der zuständigen Genehmigungsbehörde mitteilen.
    Diese vermerkt sie in der Genehmigungsurkunde.
    Weitere Informationen dazu finden Sie in der Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Genehmigung von Ausnahmen von der vorgeschriebenen Taxifarbe vom 11.11.2005.
  • Im Wageninneren müssen Sie an gut sichtbarer Stelle die Unternehmeranschrift anbringen.
  • Der Fahrpreisanzeiger muss für die Fahrgäste sichtbar den Fahrpreis anzeigen. 

Taxen dürfen an den dafür vorgesehenen Taxiständen stehen und von Fahrgästen angefordert werden, und zwar auf der Straße oder am Betriebssitz des Unternehmers.

Voraussetzungen:

  • Die Unternehmerin oder der Unternehmer beziehungsweise die für die Geschäftsführung bestellten Personen müssen zuverlässig und fachlich geeignet sein.
  • Das Unternehmen muss sicher sein.
  • Das Unternehmen muss finanziell leistungsfähig sein.
  • Die im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragenen geschäftlichen Standorte des Unternehmens müssen im Inland sein.

Hinweis: Im Gegensatz zum Mietwagenverkehr stehen Taxikonzessionen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Genehmigungen hängt von den örtlichen Verhältnissen ab.
Nähere Auskunft erteilt Ihnen das Landratsamt beziehungsweise die Stadtverwaltung.

Verfahrensablauf:

Die Taxigenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.

Die zuständige Stelle fordert im Anhörverfahren Stellungnahmen unter anderem an von:
- Gemeinden
- Gewerbeaufsichtsbehörden
- der Industrie- und Handelskammer
- den zuständigen Fachgewerkschaften und Fachverbänden


Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet sie über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.

Kosten:

Rahmengebühr für die Genehmigung: EUR 100,00 - 1.465
Für Standardfälle beträgt sie

- für das erste Fahrzeug: EUR 150,00
- für jedes weitere Fahrzeug: EUR 40,00

Für die Genehmigungsbehörde sind diese Beträge nicht bindend. Bei übermäßig hohem Verwaltungsaufwand kann die Genehmigungsbehörde davon bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abweichen.
Hinweis: Weitere Kosten entstehen Ihnen für Registerauskünfte und sonstige Nachweise.

Hinweis:

Taxen müssen mit einem Fahrpreisanzeiger ("Taxameter") und einer Alarmanlage ausgerüstet sein.
Werbung ist auf allen Karosserieteilen von Taxen zulässig.

Erforderliche Unterlagen/ Vordrucke:

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PDF) (13,1 KiB)
Antrag auf zusätzliche Auszüge (PDF) (7,2 KiB)
Antrag auf Austausch von Fahrzeugen (PDF) (7,2 KiB)
Datenschutz PBefG (PDF) (PDF) (347,8 KiB) (88,8 KiB)
Eigenkapitalbescheinigung (PDF) (6,9 KiB)
Fahrzeugliste (PDF) (6,2 KiB)
Erforderliche Unterlagen (Merkblatt) (PDF) (304,4 KiB)