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07471/93091568

Gesundheitsamt
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07471 93091568
Fax 07471 93091669

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Weilheimer Straße 31
72379 Hechingen


Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wer braucht sie?

Alle Personen die erstmalig,

  • im Lebensmittelbereich tätig sind und beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, wenn sie dabei mit diesen direkt oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen.
  • in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

Wichtige Hinweise:

  • Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Die Bescheinigung darf am ersten Arbeitstag nicht älter als drei Monate sein.
  • Eine Belehrung durch den Arbeitgeber muss nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erfolgen und dokumentiert werden.
  • Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote gemäß § 42 Infektionsschutzgesetz.

Was kostet diese Bescheinigung?

40,00 Euro pro Person

Belehrungsdauer:

Ca. 1,5 Stunden

Was benötigen Sie?

Die Belehrung am Gesundheitsamt erfolgt in kleinen Gruppen, daher ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich, Tel.Nr.: 07471/93091568