Kontakt

Allgemeine Fragen rund um die Zulassung für Balingen

Zulassungsstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921525
Fax 07433 921650

Sachgebietsleitung
Moritz Diebold

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag
07:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
07:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
07:30 - 13:00 Uhr


Allgemeine Fragen rund um die Zulassung für Albstadt

Zulassungsstelle Albstadt
Unter dem Malesfelsen 23
72458 Albstadt
Telefon 07431 80001524
Fax 07431 80001283

Andrea Überall
Dienststellenleitung Zulassungsstelle Albstadt
Telefon 07431 8000-1284


Allgemeine Fragen rund um die Zulassung für Hechingen

Zulassungsstelle Hechingen
Heiligkreuzstraße 10
72739 Hechingen
Telefon 07471 93091526
Fax 07471 93091291

Ramona Futschik
Dienststellenleitung Zulassungsstelle Hechingen
Telefon 07471 93091287

Änderung der Zulassung

Kennzeichen - Diebstahl oder Verlust melden

Ihnen wurden eines oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges gestohlen? Sie haben ein oder beide Kennzeichen verloren?
Dann müssen Sie den Diebstahl oder Verlust von Autokennzeichen melden und ein neues Kennzeichen beantragen.
Das alte Kennzeichen wird daraufhin gesperrt.
So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht.
 
Achtung: Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

Zuständige Stelle:

  • für die Anzeige des Diebstahls:
    die Polizei
  • für die Zuteilung der neuen Kennzeichenschilder:
    die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
       - Zulassungsstelle Albstadt
       - Zulassungsstelle Balingen
       - Zulassungsstelle Hechingen

Voraussetzungen:

Das Kennzeichen Ihres Autos ist gestohlen worden oder verloren gegangen.

Verfahrensablauf:

Was müssen Sie tun?

  • bei Diebstahl: Sie müssen möglichst schnell eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
       - amtliche Kennzeichennummer
       - welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)
       - Datum und Uhrzeit, wann der Diebstahl geschah
     
  • bei Verlust: Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen gegenüber der Zulassungsbehörde ausdrücklich den Verlust erklären.
    Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Kennzeichens verlangen. Viele Zulassungsbehörden bieten Formulare zum Download an für:
       - eidesstattliche Versicherung über den Verlust von Kennzeichen
       - Vollmacht
  • Bei Diebstahl oder Verlust müssen Sie oder eine bevollmächtigte Person ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Stelle beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular zum Download oder einen Onlinedienst über das Internet an.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.
 
Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen nach einem Umzug aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, fällt die Kennzeichenkombination an die ursprüngliche Zulassungsbehörde zurück und Sie erhalten das Unterscheidungszeichen Ihres aktuell zuständigen Verwaltungsbezirks.
 
Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie auch eine Feinstaubplakette für das neue Kennzeichen beantragen.
 
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind.
 
Sie können sich auch ein neues Wunschkennzeichen ausstellen lassen. Ihr altes Kennzeichen bleibt für eine bestimmte Frist gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.

Fristen:

schnellst möglich

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung durch eine andere Person: zusätzlich
       - schriftliche Vollmacht
       - gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
       - Handelsregisterauszug oder
       - Gewerbeanmeldung oder
       - Vereinsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bei Verlust: Verlusterklärung oder eidesstattliche Versicherung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
  • bei Diebstahl zusätzlich: schriftliche Bestätigung der Diebstahlanzeige der Polizei
  • wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde: das zweite Kennzeichen

Kosten:

Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 27,60 €
Für Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

Rechtsgrundlage: