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Verkehrsamt
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Gewerblicher Güterkraftverkehr- Erlaubnis beantragen

Sie beabsichtigen, geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güter in Deutschland mit Kraftfahrzeugen zu transportieren?
Und Sie setzen Fahrzeuge ein, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt?
 Dazu benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde (Betriebssitz).


Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
 Bei Grenzüberschreitendem Güterverkehr ist bereits bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Erlaubnis erforderlich, die sog. „Gemeinschaftslizenz“. Darüber hinaus berechtigt sie zu innerstaatlichem Verkehr in anderen EU-/EWR-Staaten (Kabotageverkehr).

Für CEMT-Genehmigungen ist das Bundesamt für Güterverkehr zuständig.

Verkehr mit Drittstaaten (nicht EU-/EWR-Staaten)
Für Transporte in Drittstaaten, welche nicht zum EU/EWR-Wirtschaftsraum gehören, benötigen Sie für den innerdeutschen Streckenteil die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Für die Streckenanteile in Drittstaaten können Sie "Bilaterale Genehmigungen" erhalten. Hierfür ist das Bundesamt für Güterverkehr zuständig.
Achtung: Wenn Sie im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs in oder durch die Schweiz fahren, benötigen Sie eine gültige Gemeinschaftslizenz.

Voraussetzungen:

Als Unternehmerin oder Unternehmer mit Unternehmenssitz in Deutschland erhalten Sie die Erlaubnis unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie und die als Verkehrsleiterin oder Verkehrsleiter benannte Person sind zuverlässig. Sowohl das Unternehmen als auch die Verkehrsleiterin oder der Verkehrsleiter müssen die Zuverlässigkeit gegenüber der Genehmigungsbehörde nachweisen.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens muss gewährleistet sein. Das Unternehmen benötigt Eigenkapital zuzüglich Reserven. Die Höhe des Kapitals bemisst sich an der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge. Für das erste Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen benötigt das Unternehmen Eigenkapital in Höhe von 9.000 Euro, für jedes weitere Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen 5.000 Euro. Wenn ausschließlich Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen eingesetzt werden, sind 1.800 Euro für das erste Fahrzeug nachzuweisen. Für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug, das eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen hat, sind 900 Euro nachzuweisen.
  • Sie oder die als Verkehrsleiterin oder Verkehrsleiter benannte Person sind fachlich geeignet.
    Fachlich geeignet sind Sie, wenn Sie eine Fachkundeprüfung vor der Industrie-und Handelskammer (IHK) bestanden haben.
    Alle bisher als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen gelten auch weiterhin als gleichwertig, wenn sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen oder abgeschlossen wurden.

    Hinweis: Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK.

Fachlich geeignet sind Sie auch, wenn Sie in einem Güterkraftverkehrsunternehmen gearbeitet haben:

  • mindestens zehn Jahre,
  • in der Zeit zwischen dem 4. Dezember 1999 und 4. Dezember 2009 ununterbrochen,
  • in einer leitenden Funktion.

    Die für Sie zuständige IHK prüft, ob diese Voraussetzungen vorliegen.

Sofern Sie ein Güterkraftverkehrsunternehmen betreiben möchten, das ausschließlich Kraftfahrzeuge von 2,5 bis höchstens 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzt, sind Sie ebenfalls fachlich geeignet, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben zehn Jahren in einem Güterkraftverkehrsunternehmen gearbeitet;
  • für 10 Jahr ununterbrochen vor dem 20. August 2020 und
  • Sie haben das Unternehmen geleitet.

    Das Landratsamt bzw. der Stadtkreis, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, ist dafür zuständig, diese Voraussetzungen zu prüfen.

Verfahrensablauf:

Sie müssen die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die zuständige Stelle gibt folgenden Einrichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme:

dem Bundesamt für Güterverkehr,
der Industrie- und Handelskammer,
der zuständigen Fachgewerkschaft und
dem Verband des Verkehrsgewerbes.

Die zuständige Stelle entscheidet abschließend über den Antrag.

Kosten:

Gemeinschaftslizenz: EUR 120,00 - 700,00
Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr: EUR 120,00 - 700,00

Hinweis: Weitere Kosten entstehen für die Auskunft aus den Registern und für die Erstellung der sonstigen Nachweise. Dies gilt auch für die beglaubigten Abschriften der Gemeinschaftslizenz beziehungsweise Ausfertigungen der Erlaubnis, die Sie in den Fahrzeugen mitführen müssen.

Rechtsgrundlage:

Gültigkeitsdauer:

Die innerstaatliche Erlaubnis und die Gemeinschaftslizenz können für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 10 Jahren erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen/ Vordrucke:

Antrag auf Erteilung einer güterkraftverkehrsrechtlichen Genehmigung (PDF) (42 KiB)
Fahrzeugliste (PDF) (6,2 KiB)
Eigenkapitalbescheinigung (PDF) (93,7 KiB)
Antrag zusätzliche Kopien/Ausfertigungen (PDF) (4,6 KiB)
Güterkraftverkehr Datenschutzhinweise (PDF) (PDF) (361 KiB) (75,7 KiB)
Erforderliche Unterlagen (Merkblatt)  (PDF) (364,9 KiB)