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Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung: Informationsveranstaltung in der Festhalle Dotternhausen

Große bestuhle Halle mit Tischen und Menschen
Mehr als 220 Interessierte waren in der Festhalle Dotternhausen bei der Informationsveranstaltung dabei. 

Mehr als 220 interessierte Vertreter der umliegenden Gemeinde- und Kreisverwaltungen sowie der Bau- und Planungsbrache haben unlängst in der Festhalle Dotternhausen über die neue Ersatzbaustoffverordnung diskutiert.

Mit Inkrafttreten der Verordnung am 1. August 2023 wird ein bundesweit einheitliches Regelwerk mit neuen Standards für den Einsatz von Ersatzbaustoffen eingeführt. Damit ergeben sich grundlegende Änderungen für die gesamte Recycling- und Baubranche.

Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen verschafften den Interessierten einen Überblick über die neuen Regelungen. Sie erläuterten, auf welchem Weg Bau- und Abbruchabfälle zu mineralischen Ersatzbaustoffen werden. Dabei hoben sie das Ziel der Verordnung hervor: natürliche Ressourcen zu schonen und gleichzeitig die Qualität der Ersatzbaustoffe zu gewährleisten. Die Teilnehmer hatten Gelegenheit, über die Umsetzung der rechtlichen Änderungen zu diskutieren und Fragen an die Kreisverwaltung zu stellen. 

„Jetzt gilt es für alle, die neuen Regelungen in Angriff zu nehmen. Die Landkreisverwaltung Zollernalbkreis steht dabei allen Beteiligten tatkräftig unterstützend zur Verfügung,“ machte Friedrich Scholte-Reh, Leiter des Amts für Umwelt- und Abfallwirtschaft, deutlich.