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Projektförderung im Feuerwehrwesen: Alle Anträge aus dem Zollernalbkreis berücksichtigt

Ein Feuerwehrmann spritzt vom Drehleiterkorb aus Wasser aus einem Schlauch
Finanzspritze: Die Feuerwehren im Zollernalbkreis erhalten reichlich Zuschüsse.

Die Städte und Gemeinden im Zollernalbkreis erhalten vom Land Baden-Württemberg für das Jahr 2023 insgesamt 902.169 Euro zur Projektförderung im Feuerwehrwesen. Damit bezuschusst werden Bauvorhaben und Fahrzeugbeschaffungen.

„In Sicherheit zu investieren zahlt sich aus. Wir freuen uns, dass in diesem Jahr alle Anträge berücksichtigt wurden und wir nun mit Landesmitteln die notwendigen Investitionen bei den Feuerwehren unterstützen können“, so Benedict Blankenhorn, Leiter des Amts für Bevölkerungsschutz Zollernalbkreis. Zu der Projektförderung kommen rund 270.000 Euro an Pauschalfördermitteln – insgesamt fließen damit 1.172.319 Euro in den Zollernalbkreis.

Mit den Mitteln möglich werden etwa der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses in Haigerloch sowie die beiden Neubauten der Abteilungen Lautlingen und Streichen. Zuschüsse gibt‘s ebenso für die beiden Netzersatzanlagen in den Feuerwehrhäusern Haigerloch und Meßstetten. Mehrere Städte und Gemeinden werden beim Kauf von Fahrzeugen unterstützt: Balingen (Beschaffung eines Rüstwagens), Burladingen (Gerätewagen Transport), Haigerloch (Löschgruppenfahrzeug), Hechingen (Mannschaftstransportwagen), Jungingen (Mittleres Löschfahrzeug), Rangendingen (Mannschaftstransportwagen), Schömberg (Einsatzleitwagen und Mannschaftstransportwagen).

Alle Fördergelder, die das Land Baden-Württemberg zur Förderung des Feuerwehrwesens einsetzt, kommen aus der Feuerschutzsteuer. Die Feuerschutzsteuer wird auf Versicherungsprämien auf Feuerversicherungen erhoben. Die Einnahmen aus dieser Steuer werden zweckgebunden für den Brandschutz verwendet. Wie viele Fördergelder für die Feuerwehren zur Verfügung stehen, hängt also davon ab, wie viele Einnahmen jährlich aus der Feuerschutzsteuer erzielt werden.

Die Städte und Gemeinden müssen für die Feuerwehren regelmäßig moderne Technik beschaffen, Feuerwehrhäuser modernisieren oder neu bauen. Beim Landratsamt Zollernalbkreis kann für solche Maßnahmen eine finanzielle Förderung beantragt werden. Der Kreisbrandmeister prüft, ob die von den Gemeinden beantragten Maßnahmen notwendig und zweckmäßig sind. Danach wird eine Liste erstellt, in der die Prioritäten der Projekte, anhand der Dringlichkeit, festgelegt werden. Je nachdem wie viel Geld dem Landkreis vom Land zugewiesen wird, können dann entsprechend der Priorisierung die Maßnahmen umgesetzt werden. Für die meisten Maßnahmen gibt es in einer Verwaltungsvorschrift festgelegte Beträge. Da es sich um Anteilsfinanzierungen handelt, müssen die restlichen Finanzmittel von den Städten und Gemeinden aufgebracht werden.

Landesweit stehen teilweise kostenintensive Projekte bei den kommunalen Feuerwehren an. Das Ministerium für Inneres Digitalisierung und Migration verteilt die zur Verfügung stehenden Fördermittel auf die Regierungspräsidien, die den Landkreisen die Fördermittel zuweisen. Dabei wird darauf geachtet, dass anhand der Priorität die wichtigsten Maßnahmen berücksichtigt werden können. Im Zollernalbkreis mussten in den vergangenen Jahren einzelne kostspielige Projekte von den Gemeinden teilweise auf Folgejahre verschoben werden, in denen dann eine Förderung möglich wurde.