Müllbehälter - bestellen - abholen - umtauschen
Bitte beachten Sie:
- Anträge zur Bestellung, Abmeldung oder Umtausch von Müllbehältern müssen grundsätzlich in schriftlicher Form gestellt werden und bei Wohngrundstücken vom Grundstückseigentümer unterschrieben sein. Bei gewerblichen Objekten bzw. bei Öffentlichen und sonstigen Einrichtungen kann der Antrag auch vom Nutzer/Mieter/Pächter gestellt werden.
- Eine Befreiung von der Restmülltonne ist für bewohnte Grundstücke grundsätzlich nicht möglich!
- Eine Befreiung von der Biotonne ist dann möglich, wenn sämtliche organischen Abfälle aus Küche und Garten auf dem eigenen Grundstück durch Kompostierung ordnungsgemäß verwertet werden können. Die Befreiung muss schriftlich beantragt und begründet werden. Bei einer Befreiung müssen konsequenterweise auch etwas problematischere Abfälle selbst kompostiert werden, wie z. B. Speise- und Fleischreste, Laub, Citrusfrüchteschalen, Unkräuter usw. Auch bei Eigenkompostierung kann die Biotonne eine sinnvolle Ergänzung sein, zumal für die Biotonne keine separate Grundgebühr berechnet wird.
- Eine Befreiung von der Papiertonne ist für Wohngrundstücke nur in Ausnahmefällen möglich und muss schriftlich vom Grundstückseigentümer beantragt und begründet werden.
- Bei Grundstücken, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden (z. B. Gewerbe, öffentliche und sonstige Einrichtungen), ist eine Befreiung von der Biotonne und der Papiertonne nicht notwendig.
- Bei Abholung von Gefäßen oder bei Behältertausch bitte den abzuholenden Behälter nach Abschicken des Antrages gut sichtbar auf dem Grundstück bereitstellen. Wenn dies nicht möglich ist, sollte es auf dem Antrag unter Angabe einer Kontaktadresse (Handy-Nummer, E-Mail-Adresse,…) vermerkt werden.
Hier geht's zu den Formularen:
Wohngrundstücke:
Bestellung Müllbehälter (PDF) (228,9 KiB)
Bestellung Müllbehälter barrierefrei (PDF) (398 KiB)
Eigentumswechsel (PDF) (131,6 KiB)
Eigentumswechsel barrierefrei (PDF) (365,9 KiB)
Gewerbe:
Bestellung Müllbehälter (PDF) (158,1 KiB)
Bestellung Müllbehälter barrierefrei (PDF) (350,7 KiB)
Eigentümerwechsel (PDF) (131,5 KiB)
Eigentümerwechsel barrierefrei (PDF) (339,1 KiB)
Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare (oder formlose Anträge) bitte zurück an:
Postanschrift:
Landratsamt Zollernalbkreis
Abfallgebühren
72334 Balingen
oder per Fax:
07433 92-21250
oder per E-Mail:
abfallgebuehren@zollernalbkreis.de
Hinweise zum Datenschutz: www.zollernalbkreis.de/ds-umwelt-abfall