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Biotopverbund im Zollernalbkreis: Immer mehr Kommunen beteiligen sich an Vernetzung der Natur

Bäume, ein Teich, Gräser

Viele heimische Tiere sind gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Intensive Landnutzung, Landschaftszerschneidung und der Klimawandel sorgen dafür, dass Arten ihren Lebensraum verlieren und Lebensgemeinschaften voneinander isoliert werden. Besonders kleinere und auf ihren Lebensraum spezialisierte Arten wie Schmetterlinge, Heuschrecken und Amphibien sind davon betroffen.

Um diesem Verlust an Biodiversität entgegen zu wirken, schreiben das Bundesnaturschutzgesetz und das Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg die Errichtung und Pflege eines Biotopverbunds vor. Dieser setzt darauf an, die verbliebenen Lebensräume zu erhalten, ökologisch aufzubessern und durch sogenannte Trittsteine Verbindungen zwischen den einzelnen Lebensräumen wiederherzustellen. Das Land Baden-Württemberg strebt an, dass bis 2030 mindestens 15 Prozent der Fläche des Offenlandes Teil des Biotopverbunds werden. Das Ziel von mindestens zehn Prozent der Fläche bis 2023 wurde bereits erreicht.

Die Umsetzung des Biotopverbunds findet vorwiegend auf kommunaler Ebene statt. Die Städte und Gemeinden beauftragen dafür in der Regel Planungsbüros. Dr. Pascal Abel, der Biotopverbundbotschafter des Zollernalbkreises, fungiert hierbei als Ansprechpartner aller Beteiligter einschließlich sämtlicher Interessensgruppen wie Landwirten, Naturschutzverbänden und Behörden.

Für den Zollernalbkreis hat Albstadt als Modellgemeinde die Planung im Jahr 2018 abgeschlossen. Die Biotopverbundplanungen in Balingen und Rosenfeld sind bereits weit fortgeschritten, für beide Städte werden aktuell Maßnahmensteckbriefe entworfen. Auch in Hechingen, Geislingen und Bitz wurden Planungen begonnen. Die Städte Haigerloch und Burladingen sowie der Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal befinden sich gerade im Prozess der Angebotseinholung. Der Start der Planungen ist von einem Beschluss der Gemeinderäte abhängig. Andere Gemeinden wie Jungingen, Rangendingen und Meßstetten haben dem Landratsamt gegenüber Interesse bekundet.

Die Erstellung einer kommunalen Biotopverbundplanung wird aktuell mit bis zu 90 Prozent aus Landesgeldern gefördert. Voraussetzung ist die Ausschreibung und Durchführung der Planung durch das vom Land vorgegebene standardisierte Verfahren. Alternativ müssen von den Gemeinden die Landschaftspläne entsprechend angepasst werden. Die Umsetzung von Biotoppflegemaßnahmen kann über die Landschaftspflegerichtlinie oder das FAKT-Programm gefördert werden. Alternativ können die entworfenen Pläne als Ausgleich für Baumaßnahmen oder zur Generierung von Ökopunkten verwendet werden. „Mögliche Biotopverbundmaßnahmen umfassen zum Beispiel die extensive Bewirtschaftung und Beweidung von Wiesen, die Errichtung von Amphibiengewässern oder die Streuobstpflege. Als Trittsteine zwischen den Biotopen können unter anderem Amphibientunnel, Altgrasstreifen oder andere Brachflächen dienen“, erklärt Dr. Pascal Abel.

Im Rahmen der Planung besteht immer wieder die Möglichkeit, sich als interessierte Bürgerin und als interessierter Bürger über den Stand zu informieren und sich selbst zu beteiligen. Nähere Informationen dazu werden in der Regel auf den Webseiten der Kommunen und in den Amtsblättern veröffentlicht; informieren kann man sich auch bei Biotopverbundbotschafter Dr. Pascal Abel, E-Mail an naturschutz@zollernalbkreis.de, Telefon 07433/92-1730. Siehe auch hier.