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Landratsamt Zollernalbkreis und Kommunen besprechen Europa- und Kommunalwahlen

Männer und Frauen bei einer Besprechung in einem Saal

Die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 werfen ihre Schatten voraus. Die Städte und Gemeinden im Zollernalbkreis sowie das Kommunalamt und die Kreiswahlleitung im Landratsamt sind intensiv mit den Vorbereitungen befasst.

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In einer gemeinsamen Dienstbesprechung haben Vertreter des Landratsamtes Zollernalbkreis sowie der Kommunen nun wichtige Wahlthemen, insbesondere rechtliche Neuerungen, erörtert. Landrat Günther-Martin Pauli rief dazu auf, vor Ort aktiv dafür zu werben, dass die Bürgerinnen und Bürger am 9. Juni von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. „Unsere Demokratie lebt vom Mitmachen. Gerade in herausfordernden Zeiten gilt dies mehr denn je“, so Landrat Pauli. Die geringe Beteiligung an den vergangenen Kommunalwahlen sei ein „Alarmsignal“.

Kreiswahlleiter Heinz Pflumm zeigte sich erfreut, dass bei der Dienstbesprechung alle Städte und Gemeinden mit insgesamt knapp 50 Teilnehmenden vertreten waren. Dies sei ein klares Zeichen der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, der Kreiswahlleitung und dem Kommunalamt im Zollernalbkreis mit dem Ziel, bestmöglich auf die Durchführung der anstehenden Wahlen vorbereitet zu sein und gemeinsam auf eine ordnungsgemäße Abwicklung hinzuwirken. In seinem Vortrag zur Europawahl ging Pflumm auf aktuelle Rechtsänderungen wie beispielsweise die Absenkung des Mindestalters für Wählerinnen und Wähler von 18 auf 16 Jahren sowie die Zuständigkeiten und Besetzung der Wahlorgane ein. Außerdem informierte er zum Wahlrecht der Unionsbürger, zur Übermittlung der Ergebnisse und zu den wesentlichen Unterschieden zwischen den Europa- und Kommunalwahlen.

Sabrina Stotz vom Kommunalamt gab einen Einblick in die Änderungen des Kommunalwahlrechts. Aufgrund der Absenkung des Mindestalters für die Wählbarkeit können bei der Kommunalwahl im Juni erstmals 16-Jährige für den Kreistag sowie die Gemeinde- und Ortschaftsräte kandidieren. Neu ist ein Verzicht auf die vollständige Anschrift der Bewerberinnen und Bewerber in der Bekanntmachung der Wahlvorschläge und auf den Stimmzetteln – künftig ist allein der Wohnort angegeben. Ausführlich erörtert wurde außerdem, was die Kommunen bei der Einreichung der Wahlvorschläge zu beachten haben.