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Digitale Dienstleistungen: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz online möglich

Eine Frau sitzt auf einer Treppe und hält ein Handy in der Hand

Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Deshalb benötigt man vor erstmaliger Ausübung einer gewerbsmäßigen Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Belehrung und Bescheinigung gemäß Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Gesundheitsamt. 

Diese Belehrung kann man seit Kurzem nicht nur in Präsenz, sondern auch online absolvieren. Dabei handelt es sich um eine von zahlreichen digitalen Dienstleistungen, die das Landratsamt Zollernalbkreis anbietet.  

„Die Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz benötigen beispielsweise alle, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind oder bei ihrer Arbeit mit bestimmten im Gesetz genannten Lebensmitteln in Berührung kommen“, erklärt Benedict Blankenhorn, kommissarischer Leiter des Gesundheitsamtes. 

Das bedeutet: Man darf Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie – beispielsweise als Schülerin oder Student in den anstehenden Sommerferien - erst aufnehmen, wenn die Bescheinigung vorliegt. Diese darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz dauert online rund 30 Minuten, in Präsenz waren es rund 1,5 Stunden. Präsenzveranstaltungen werden derzeit nicht angeboten. Die Online-Belehrung kostet 33 Euro; für ehrenamtliche Tätigkeiten, Schülerpraktikanten und freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ist sie kostenlos. 

Auf der Startseite der Homepage unter der Rubrik „Online-Dienste“ sind weitere Dienstleistungen zu finden, die man bequem von Zuhause aus abrufen und sich damit den Gang zur Behörde sparen kann – beispielsweise die Beantragung des Jagdscheins, die Sperrmüllanmeldung oder die Registrierung als Unternehmen bei der Lebensmittelüberwachung. Außerdem besteht die Möglichkeit, online Termine zu vereinbaren, etwa bei der Führerschein- oder der Kfz-Zulassungsstelle.