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Bezahlkarte für Asylbewerber ist im Zollernalbkreis startklar

Kartenlesegerät mit einer Visakarte

Die Vorbereitungen sind abgeschlossen – die Bezahlkarte für Empfänger von Asylbewerberleistungen im Zollernalbkreis wird in Kürze eingeführt. Damit verbunden sind Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Bargeld, bei der Möglichkeit von Überweisungen sowie beim Kauf bestimmter Güter. 

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Von Ende März an erhalten zunächst alle dem Zollernalbkreis neu zugewiesenen Asylbewerber die Bezahlkarte – je Bedarfsgemeinschaft (Familien, Paare) ein Exemplar. Außerdem jene, die kein Girokonto haben. Darauf gebucht werden monatlich die zustehenden Beträge. „Schritt für Schritt ist die Ausweitung auf alle schon im Landkreis untergebrachten Empfänger von Asylbewerberleistungen – derzeit rund 820 Menschen – vorgesehen. Die Debitkarte wird damit für diesen Personenkreis zum Hauptzahlungsmittel“, erklärt Sozial- und Rechtsdezernent Georg Link. Sie führt zudem durch den Wegfall der Barauszahlungen zu einer Entlastung der Verwaltung. Einsetzen kann man sie überall, wo VISA-Karten akzeptiert werden. Parallel wird für die meisten Geflüchteten ein Girokonto erforderlich sein, um Überweisungen sowie SEPA-Lastschriften (z.B. für Mobilfunkverträge und ÖPNV-Tickets) tätigen zu können.

Insbesondere die Möglichkeit der Bargeldabhebung wird mit der Bezahlkarte beschränkt: auf 150 Euro pro Person und Monat; für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft 100 Euro zusätzlich. Einkaufen kann man damit ausschließlich in Baden-Württemberg und vorwiegend in Einzelhandelsgeschäften, online nur bei Anbietern, die ihren Geschäftssitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Online-Branchen wie Geldtransferdienstleister, Glücksspiel, Aktien- und Cryptohandel sowie Datingportale. Bei Missbrauchsverdacht bestehen Kontrollmöglichkeiten.

Eine interne Arbeitsgruppe im Landratsamt – bestehend aus Kolleginnen und Kollegen der Ämter für Digitalisierung sowie Zuwanderung und Integration, der Kämmerei und des Rechnungsprüfungsamts – hat die Einführung der Bezahlkarte in den vergangenen Wochen intensiv bearbeitet. Der Kreistag hatte im Februar auf Antrag der CDU mehrheitlich dafür gestimmt, nicht auf die bundeseinheitliche Lösung zu warten, sondern schnell eine eigene Lösung zu entwickeln. Diese wird nun mit dem in Sachen Bezahlkarten erfahrenen Unternehmen Publk GmbH (Bersenbrück) realisiert. Sollte die bundeseinheitliche Lösung mit einem anderen Anbieter umgesetzt werden, ist ein Wechsel mit geringem Aufwand möglich.

Weitere Informationen:
Die Bezahlkarte wird an Geflüchtete ausgegeben, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Grundsätzlich nicht ausgegeben wird sie an Ukrainer, diese erhalten Bürgergeld. Für Asylbewerber gelten in Deutschland seit 1. Januar 2024 die folgenden Bedarfssätze – davon bestritten werden muss alles außer den Kosten für die Unterkunft.

Bedarfsstufe 1 (Alleinstehende oder Alleinerziehende): 256 Euro (notwendiger Bedarf) + 204 Euro (persönlicher Bedarf) = 460 Euro gesamt
Bedarfsstufe 2 (Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft): 229 Euro + 184 Euro = 413 Euro 
Bedarfsstufe 3 (Erwachsene in einer stationären Einrichtung; Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben): 204 Euro + 164 Euro = 368 Euro
Bedarfsstufe 4 (Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren): 269 Euro + 139 Euro = 408 Euro
Bedarfsstufe 5 (Kinder zwischen 6 und 13 Jahren): 204 Euro + 137 Euro = 341 Euro
Bedarfsstufe 6 (Kinder bis 5 Jahre): 180 Euro + 132 Euro = 312 Euro