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Jahrgänge 1965 bis 1970: Fristende naht für Umtausch des Papier-Führerscheins

Ein Papier- und ein Kartenführerschein stecken in einer Hosentasche
Zeit für den Umtausch: Kartenführerscheine ersetzen nach und nach die Dokumente aus Papier.

Für Personen der Geburtsjahre 1965 bis 1970 endet am 19. Januar 2024 die Frist, bis zu der sie vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Papierführerscheine in fälschungssichere EU-Kartenführerscheine umgetauscht haben müssen.

Daran erinnert die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Zollernalbkreis. „Gerade bei Reisen ins Ausland ist der Umtausch schon jetzt auch für jüngere Jahrgänge, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, sinnvoll“, erklärt Christoph Foth, Leiter des Ordnungsamts. Wer den Umtausch nicht rechtzeitig vorgenommen hat und kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Auch für Personen älterer Geburtsjahre, für die die Frist für den Umtausch schon abgelaufen ist, besteht weiter die Möglichkeit, den Papierführerschein umzutauschen.  
Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte man den Umtausch rechtzeitig ins Auge fassen und den dafür benötigten Termin vereinbaren. Das ist online möglich auf www.zollernalbkreis.de/fahrerlaubnisse. Für den persönlichen Umtausch sind folgende Unterlagen notwendig: ein aktuelles biometrisches Passbild, Personalausweis oder Reisepass sowie der Führerschein.

Es ist ebenfalls möglich, den Antrag per Post an die Führerscheinstelle zu senden. Den Antrag sowie Informationen zu den benötigten Unterlagen findet man auf www.zollernalbkreis.de/fahrerlaubnisse. Der Umtausch kostet derzeit 25,30 Euro; bei gleichzeitiger Verlängerung der C-Klassen 38,80 Euro.