Kehrbezirk Nr. 15: Schornsteinfeger Michael Kremb wiederbestellt
Für weitere sieben Jahre ist Michael Kremb vom Landratsamt Zollernalbkreis als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 15 wiederbestellt worden
Katja Miller, stellvertretende Leiterin des Amts für Bauen und Naturschutz, nahm die Wiederbestellung vor und überreichte Michael Kremb die dazugehörige Urkunde. Zum Kehrbezirk 15 zählen Teile von Albstadt-Ebingen und Albstadt-Lautlingen sowie die Gesamtgemeinde Margrethausen.
Michael Kremb wohnt in Balingen-Frommern, erreichbar ist er unter Telefon 07433/9559390 sowie per E-Mail an mkremb@web.de.
Der Kehrbezirk Zollernalbkreis Nr. 15 ist wie folgt abgegrenzt:
Stadt Albstadt, folgende Stadtteile:
- Ebingen, nachfolgend beschriebener Bereich: Nord-westlicher Gemeindeteil. Im
Osten begrenzt durch Markungsgrenze Lautlingen bis diese im Süden auf die
Bahnlinie trifft. Der Bahnlinie nach Osten folgend bis zur Meßstetter Str..
Der Meßstetter Str. nach Norden folgend bis Kreuzung Sonnenstr. (Schillerstr. nur Nr. 130, 131, 132, 133 und 135). Sodann Verlauf nach Osten bis Ende Marktstr. inkl. Friedrichstr., Roßgasse, Martinstr., Landgraben (nur einschl. Nr. 16-36 und 40) -
jeweils nach Süden bis zur Kreuzung Gartenstr.. Ab Ende Marktstr. nord-nord-westl. bis Gemarkungsgrenze Truchtelfingen, ohne Langwatte und Truchtelfinger Str.
Ab Gemarkungsgrenze Truchtelfingen nach Westen dieser und weiter der
Gemarkungsgrenze Margrethausen folgend, bis zur Gemarkungsgrenze Lautlingen.
- Lautlingen, nachfolgend beschriebener Bereich: Nord-östlicher Gemeindeteil bis Gemarkungsgrenzen Margethausen und Ebingen ohne Germanenstr. und Gotenstr.. Im Osten begrenzt durch K7151/Höristr. bis Kreuzung Römerstr./Höristr.. Im Süden begrenzt durch Römerstr. (ohne diese). Ab östl. Ende Römerstr. verläuft die Grenze in östlicher Richtung entlang B 463 bis zur Bahnlinie. Dieser sodann folgend bis
Gemarkungsgrenze Ebingen.
- Margrethausen – gesamt