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Waldschäden nach Gewittersturm rund um Haigerloch: Forstamt bittet um Vorsicht und rasche Aufarbeitung

Umgestürzte und beschädigte Bäume in einem Wald
Waldgebiete rund um Haigerloch auf den Gemarkungen Hart, Weildorf und Gruol waren von der Gewitterfront am 11./12. Juli 2023 besonders betroffen.

Die schwere Gewitterfront vom 11. auf 12. Juli 2023 hat mit ihren Sturmböen in den Wäldern des Zollernalbkreises mancherorts zu teils erheblichen Schäden geführt. Besonders betroffen sind die Waldgebiete rund um Haigerloch auf den Gemarkungen Hart, Weildorf und Gruol sowie angrenzend die Wälder rund um das Kloster Kirchberg auf der Gemarkung Sulz-Renfrizhausen.

„Durch umgestürzte Bäume sind zahlreiche Wege in diesen Waldgebieten nicht mehr passierbar. Zudem wurden Bäume durch den Sturm zum Teil angebrochen und sind akut umsturzgefährdet“, so Christian Beck, Leiter des Forstamts Zollernalbkreis.  Außerdem besteht die Gefahr, durch herabfallende Äste getroffen zu werden. Das Forstamt rät dringend, diese Waldbereiche zu meiden. Die Behörde wird dafür Sorge tragen, dass die Waldwege in den nächsten Tagen freigeräumt werden und dass das Sturmholz in den betreuten Körperschaftswaldbetrieben zügig aufgearbeitet wird.

Privatwaldbesitzerinnen und –besitzer werden gebeten, ihre Wälder möglichst zeitnah auf Sturmschäden zu überprüfen. Vor allem in Nadelholzbeständen bieten abgebrochene Baumkronen, geworfene Bäume und noch stehende Baumstümpfe für den Borkenkäfer optimale Brutbedingungen. Außerdem tragen die derzeit vorherrschenden warmen sommerlichen Temperaturen zu einer raschen Entwicklung der Käfer bei. Um einen Befall und die Verbreitung der Schädlinge zu minimieren, müssen die Sturmhölzer so bald wie möglich aufgearbeitet und aus dem Wald geschafft werden.

Die Aufarbeitung von Sturmholz stellt ein großes Risiko für die im Wald tätigen Personen dar. Privaten Waldbesitzern, die nicht über die nötige Fachkunde und die technischen Hilfsmittel (z.B. Seilschlepper) verfügen, empfiehlt das Forstamt, auf professionelle Forstunternehmer zurückzugreifen. Bewirtschaftern, die sowohl gut geübt in der Holzernte sind als auch über die geeignete technische Unterstützung verfügen, wird ans Herz gelegt, sich vorab nochmals Kenntnis über die erforderlichen Arbeitsverfahren zu verschaffen. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bietet online auf  www.svlfg.de (Stichwort „Sturmholz“) entsprechende Handreichungen. Bei der Waldarbeit im Allgemeinen und bei der Sturmholzaufarbeitung im Besonderen ist die Alleinarbeit nach den Unfallverhütungsvorschriften verboten. Den im Wald Tätigen wird zudem empfohlen, sich über die offiziellen Rettungspunkte zu informieren, damit im Notfall die Hilfe dort ankommt, wo sie benötigt wird. Die Rettungspunkte im Zollernalbkreis finden man online auf www.zollernalbkreis.de/forst.

Waldbewirtschaftende, die ihr Holz über das Landratsamt vermarkten wollen, sollten sich vorab mit der für sie zuständigen Forstrevierleitung oder der Holzverkaufsstelle in Verbindung setzen und abklären, welche Holzsortimente aufgearbeitet werden können und verkaufsfähig sind. Bei allen Fragen rund um den Wald können sich Besitzerinnen und Besitzer jederzeit an das Forstamt wenden.