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Frühere Gaststätte Grüne Au in Albstadt-Ebingen wird Flüchtlingsunterkunft

Ein Gebäude, die Grüne Au in Albstadt-Ebingen

Das Landratsamt Zollernalbkreis richtet zur Unterbringung von Flüchtlingen in der früheren Gaststätte Grüne Au in Albstadt-Ebingen eine weitere vorübergehende Unterkunft ein. Der Mietvertrag für das Gebäude wurde nun unterzeichnet.

Voraussichtlich von Februar 2024 an sollen 40 bis 50 Menschen dort unterkommen. Zur Herkunft der Personen ist aktuell keine Aussage möglich; die Belegung hängt von den Zuweisungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe ab. Die Nutzung des Gebäudes als vorläufige Flüchtlingsunterkunft ist für drei Jahre vorgesehen. Vor dem Bezug der seit geraumer Zeit nicht mehr genutzten Immobilie sind diverse Instandsetzungs- und Umbauarbeiten notwendig. Angesichts der befristeten Nutzung wird gemacht, was unbedingt notwendig ist. Die Geflüchteten werden vor Ort durch die Caritas betreut. Das Landratsamt erarbeitet in enger Abstimmung mit der Stadt Albstadt ein Sicherheitskonzept.

Der Zollernalbkreis ist als untere Aufnahmebehörde gesetzlich verpflichtet, zugewiesene Menschen aus den Landeserstaufnahmen vorläufig unterzubringen, bis deren Aufenthaltsstatus geklärt ist. Aktuell nutzt der Landkreis 24 Immobilien für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten, weitere Objekte werden geprüft. Containerstandorte sind derzeit in Albstadt-Tailfingen auf dem Thalia-Parkplatz in Burladingen nahe Trigema sowie gemeinsam mit der Stadt Hechingen in Hechingen am Zentrum am Fürstengarten vorgesehen. Oberstes Ziel ist es, angesichts der hohen Flüchtlingszahlen, die die Landkreise sowie die Städte und Gemeinden aufs Äußerste fordern, die Zweckentfremdung von Hallen zu vermeiden.

(Erstellt am 20. Dezember 2023)