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Kinderschutz als oberstes Ziel: Vereinbarungen zwischen Jugendamt und Kindertagespflegepersonen

Viele Menschen sitzen in einem großen Raum

Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt. Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist die Kindertagespflege in den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung einbezogen. Mit 75 Kindertagespflegepersonen hat das Jugendamt Zollernalbkreis nun Vereinbarungen zur Gewährleistung des Kinderschutzes abgeschlossen. 

Den Text in Leichter Sprache finden Sie hier (PDF) (42,5 KiB).

Die Unterzeichnung erfolgte im Landratsamt Zollernalbkreis. Der stellvertretende Jugendamtsleiter Michael Weier begrüßte die Teilnehmenden und bedankte sich bei den Tagesmüttern und -vätern für deren engagierte und liebevolle Betreuung der jüngsten Zollernälbler. Rebekka Hogen, im Jugendamt für die Erteilung der Kindertagespflegeerlaubnisse zuständig, stellte die Vereinbarung vor, mit der sich Tagesmütter und –väter in besonderer Weise zum Kinderschutz verpflichten. Verbindlich geregelt sind damit die im Kinderschutzfall notwendig werdenden Abläufe und Verfahrensschritte. Die Unterzeichnung ist künftig Voraussetzung für den Erhalt einer Kindertagespflege-Erlaubnis. Zusätzlich wird den Kindertagespflegepersonen die Erstellung eines individuellen Gewaltschutzkonzepts für die Zöglinge empfohlen. Dabei unterstützt und berät der Jugendförderverein.

Mit wachem Blick und dem in der Qualifizierung durch den Jugendförderverein vermitteltem Fachwissen sind die Kindertagespflegepersonen für ihre verantwortungsvolle Aufgabe bestens gerüstet. Sobald ihnen gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdungen vorliegen, werden sie von den Fachberaterinnen beim Jugendförderverein sowie den Experten bei den Beratungsstellen des Landkreises und beim Verein Feuervogel begleitet. „Unser Ziel ist, Eltern frühzeitig zur Inanspruchnahme der Unterstützungsangebote des Jugendamtes zu motivieren, um so eine Meldung der Gefährdung und ein Eingreifen durch das Jugendamt präventiv zu vermeiden“, so Michael Weier. Online zugeschaltet informierte Tanja Kohler vom Landesverband Kindertagespflege über die Hintergründe dieser gesetzlichen Aufgabe des Kinderschutzes. Sie machte auf mögliche Anhaltspunkte für Kindesmisshandlungen aufmerksam und wies auf die Vielzahl möglicher Formen von Gewalt hin.