Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeugs
Kurzbeschreibung:
Eine Umkennzeichnung muss durchgeführt werden, wenn das/die bisherigen amtliche/n Kennzeichen gestohlen wurde/n, oder anderweitig abhanden gekommen ist/sind.
Bei Diebstahl oder Verlust eines oder beider amtlichen Kennzeichen ist aus Sicherheitsgründen eine Umkennzeichnung zwingend erforderlich. Es ist in diesen Fällen nicht möglich ein Ersatzschild abstempeln zu lassen. Die gestohlenen oder abhanden gekommenen Kennzeichen werden für zehn Jahre gesperrt.
Wurden amtliche Kennzeichen lediglich beschädigt, sind aber noch komplett vorhanden, können neue Ersatzkennzeichen geprägt werden. Eine Umkennzeichnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Notwendige Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten z. B. Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die bisherigen Nummernschilder
- gültige Hauptuntersuchung
- Beauftragter benötigt eine Vollmacht, den eigenen Ausweis sowie den Ausweis des Vollmachtgebers
Änderungen in der Art der vorzulegenenden Unterlagen sind möglich.
Gebühren:
ab 28,20 Euro + Kennzeichenherstellung