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Abfallwirtschaft
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Lisa Tillinger
Leitung Abfallwirtschaft

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Sammlung von Grünabfällen in Albstadt

Blick in den Abfallkalender mit Straßeneinteilung und Abfuhrbezirken.

In Albstadt lässt das Landratsamt Zollernalbkreis demnächst wieder Grünabfälle abholen. Maximal zwei Kubikmeter können pro Sammlung und Grundstück bereitgelegt werden.

Den Text in Leichter Sprache finden Sie hier (PDF) (57,8 KiB).

In Ebingen und Tailfingen richten sich die Abholtermine erstmals nach den im Abfallkalender definierten Abfuhrgebieten der Papiertonne bzw. des Gelben Sacks. Die Sammlungen beginnen in Tailfingen im Bezirk 1 am Donnerstag, 25. September; am Freitag, 28. September, ist das Gebiet 2 an der Reihe. Am Montag, 29. September startet die Sammlung im Abfuhrgebiet Ebingen 1, am Dienstag, 30. September, folgt Abfuhrgebiet Ebingen 2 und am Mittwoch, 1. Oktober, Ebingen 3. Für Truchtelfingen gilt der Sammeltermin Montag, 6. Oktober, danach folgen Onstmettingen am Mittwoch, 8. Oktober, sowie Laufen und Lautlingen am Montag, 13. Oktober. Abschließend werden die Grünabfälle am Dienstag, 14. Oktober, in Margrethausen, Pfeffingen und Burgfelden abgeholt.

Bei der Sammlung wird nur sperriges, holziges Grüngut wie Baum- und Heckenschnitt, Reisig und Wurzelstöcke mitgenommen. Äste und Wurzeln dürfen nicht mehr als 25 Zentimeter Durchmesser haben und müssen mit Naturfaserschnüren gebündelt sein. Die einzelnen Bündel und größere Einzelstücke sollten nicht mehr als 15 Kilogramm wiegen und nicht länger als 1,5 Meter sein. Kleinere Äste oder Zweige, die wegen ihrer Struktur nicht zu bündeln sind, können in Papiersäcken bereitgestellt werden. Es wird darum gebeten, keine Kunststoffsäcke oder Kartonagen zu verwenden. An den Sammeltagen müssen die Grünabfälle ab 6 Uhr am Straßenrand bereitliegen.

Nicht mitgenommen werden nicht-holzige Gartenabfälle wie zum Beispiel Bambus, Schilfgras, Laub, Moos, Heu, Stroh, Stauden, Blumenschnitt und Gemüseabfälle – diese können über die Biotonne oder bei größeren Mengen im Abfallwirtschaftszentrum Hechingen und bei verschiedenen privaten Firmen gegen eine Gebühr entsorgt werden. Rasenschnitt kann in kleineren Mengen (bis 1 Kubikmeter) von April bis November im Wertstoffzentrum in Truchtelfingen und auf der Deponie Schönbuch abgegeben werden.

Das Landratsamt weist daraufhin hin, dass das Verbrennen von Grünabfällen nicht zulässig ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Bei Fragen steht die Abfallberatung unter den Rufnummern 07433/92-1381 und -1382 zur Verfügung. Alle Termine und Informationen zur Sammlung der Grünabfälle sind in der kostenlosen Abfall ZAK-App verfügbar.