Organisierte Veranstaltungen im Wald
Informationen und Antragstellung
Organisierte Veranstaltungen im Wald benötigen eine Genehmigung der Forstbehörde und die Zustimmung des Waldbesitzers.
Wann eine Veranstaltung als „organisiert“ gilt, hängt von verschiedensten Faktoren wie gewerblicher Absicht, öffentlicher Werbung, großer Teilnehmerzahl oder möglicher Beeinträchtigung des Waldes und anderer Besucher ab. Beispiele sind Sportveranstaltungen, geführte Touren oder Waldfeste.
Weitere Details über organisierte Veranstaltungen im Wald entnehmen Sie bitte beigefügtem Merkblatt (PDF) (102,8 KiB).
Die Antragstellung zur Genehmigung von organsisierten Veranstaltungen erfolgt rein digital. Der Online-Antrag ist über diesen Link ausfüllbar.


