Erneuter Appell: Lichter aus!
Das Eigenheim mit zahlreichen Lichtern anstrahlen – das kann zwar schön aussehen, ist jedoch fatal für die einheimischen Insekten und daher seit zwei Jahren gesetzlich verboten. Hier kommen die Gründe und der erneute Appell der unteren Naturschutzbehörde: Licht aus!
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Insekten werden stark von künstlichem Licht angezogen. Sie umkreisen die vorhandene Lichtquelle bis zur völligen Erschöpfung. Oder sie gelangen ins Innere der Leuchtmittel und verenden dort durch die Hitze, weil sie nicht mehr nach draußen finden. Zudem fallen sie leicht Fressfeinden zum Opfer.
Besonders Nachtfalter, die für die Bestäubung wichtig sind, sind betroffen. Ein Rückgang der Insektenbestände gefährdet Vögel, Amphibien und Fledermäuse. Zudem stören die Beleuchtungen nachtaktive Tiere wie Eulen und beeinträchtigen sogar den Vogelzug. Übermäßige nächtliche Beleuchtung hat zudem negative Auswirkungen auf die menschliche Schlafqualität. „Besonders schädlich ist nach oben gerichtetes Licht, das Insekten über große Entfernungen anlockt, insbesondere bei großen, freistehenden Gebäuden in der Nähe von Grünland“, erklärt Reinhard Eckert, von der unteren Naturschutzbehörde.
Mit der Gesetzesänderung von 2023 wurde die Regelung auf private und Unternehmensgebäude ausgeweitet. Somit gilt seither: Von April bis September sind gemäß Paragraf 21, Absatz 2 Naturschutzgesetz Fassadenbeleuchtungen ganztägig und von Oktober bis März nachts zwischen 22 und 6 Uhr verboten. Dies betrifft die Beleuchtung ganzer Fassaden oder großer Teile hiervon. Einzelne Leuchten z.B. an Eingängen bleiben erlaubt. Einzige Ausnahme sind Beleuchtungen, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit notwendig sind oder die durch eine Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind.
Bei Fragen steht die Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung. Kontakt: Mail naturschutz@zollernalbkreis.de oder telefonisch unter 07433/92-1343.