Führerscheinumtausch – Ausstellungsjahre 1999, 2000 und 2001 sind an der Reihe
Für Personen, deren Führerscheine in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, endet am 19. Januar 2026 die Frist, bis zu der sie ihren Führerschein umgetauscht haben müssen. Daran erinnert die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Zollernalbkreis.
Den Text in Leichter Sprache finden Sie hier (PDF) (51,8 KiB).
Ebenso besteht für Personen mit Papierkartenführerschein, für die die Frist für den Umtausch bereits abgelaufen ist, weiter die Möglichkeit, den „Karton“ in einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umzutauschen. Lediglich Führerscheine von Personen mit Geburtsjahr vor 1953 sind – unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins – noch nicht zum Umtausch verpflichtet. „Alle anderen Fahrerlaubnisinhaber müssen inzwischen einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein mit sich führen“, erklärt Christoph Foth, Leiter des Ordnungsamts Zollernalbkreis. Wer den Umtausch nicht rechtzeitig vorgenommen hat und von der Polizei kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, den Umtausch frühzeitig ins Auge zu fassen. Für den persönlichen Umtausch sind folgende Unterlagen notwendig: ein aktuelles biometrisches Passbild, Personalausweis oder Reisepass sowie der Führerschein. Es wird empfohlen, den Antrag per Post an die Führerscheinstelle zu senden. Den Antrag sowie Informationen zu den benötigten Unterlagen findet man online auf www.zollernalbkreis.de/fahrerlaubnisse. Der Umtausch kostet derzeit 25,30 Euro; bei gleichzeitiger Verlängerung der C-Klassen 38,80 Euro.
Die Bitte um eine rechtzeitige Antragstellung gilt ebenso für Inhaber befristeter Fahrerlaubnisse der C/D Klassen (Lkw/Bus). Diese können bereits sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse die Verlängerung in die Wege leiten.


