Hochwassergefahrenkarten für den Zollernalbkreis
Die Hochwasserereignisse im Frühsommer 2024 im Süden Deutschlands haben wieder einmal die Kraft des Wassers verdeutlicht: Innerhalb kürzester Zeit können Gewässer über die Ufer treten, sich ihren Weg durch Ortschaften suchen, Häuser fluten und weitere Schäden und Gefährdungen verursachen. Doch wo im Zollernalbkreis muss man besonders mit Hochwasser rechnen? Welche Städte und Gemeinden könnten hiervon betroffen sein? Und was muss beachtet werden?
Antworten hierauf liefern Hochwassergefahrenkarten, die für zahlreiche Gewässer wie Eyach, Schlichem, Starzel oder Schmiecha zur Verfügung stehen. „Diese Karten sind ein wesentliches Instrument, um das Hochwasserrisiko in den betroffenen Städten und Gemeinden abzuschätzen und präventive Maßnahmen zu treffen“, erklärt Friedrich Scholte-Reh, Leiter des Amtes für Umwelt und Abfallwirtschaft.
Sie bieten nicht nur detaillierte Informationen über potenziell gefährdete Gebiete, sondern zeigen zudem die Flächenausbreitung und Überflutungstiefen für Hochwasserszenarien, die statistisch alle 10, 50, und 100 Jahre auftreten könnten, sowie bei Extremhochwasser. Diese Daten ermöglichen es Grundstückseigentümern und Bauherren, fundierte Entscheidungen zur Nutzung und Sicherung ihrer Immobilien zu treffen.
Zudem unterliegen die ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete gesetzlichen Regelungen, die dem Hochwasserschutz dienen. Sie schränken teilweise die Bebaubarkeit und Nutzung der Grundstücke ein, um die Gemeinden bestmöglich zu schützen. Hierzu zählt zum Beispiel die Lagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Hochwassergefahrenkarten jederzeit online unter www.hochwasserbw.de unter dem Abschnitt „Interaktive Karte“ einsehen. Die entsprechende Amtliche Bekanntmachung findet sich auf der Homepage des Landratsamtes unter „Aktuelles“. Zusätzlich sind die Karten im Landratsamt Zollernalbkreis sowie in den betroffenen Städten und Gemeinden während der Öffnungszeiten zugänglich.