Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Herr Warth
Sachgebietsleitung

  

Öffnungszeiten

 
Montag bis Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr

Deutsch

Neuerteilung nach Entzug des Führerscheins

  • der Antrag ist zusammen mit den unten aufgeführten Unterlagen beim örtlich zuständigen Bürgermeisteramt einzureichen. Einen Antrag erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde
  • Gebühr: 104,30 Euro (ohne Probezeit, 105,10 Euro (mit Probezeit), Nachgebühr: je nach Einzelfall
  • Führungszeugnis - dieses muss beim Bürgermeisteramt beantragt werden
  • biometisches Lichtbild und Unterschrift
  • Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erste Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten (im Original)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung mit Unterschrift und Stempel des Arztes (im Original) bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE
  • Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV mit Unterschrift und Stempel des Arztes (im Original) bei den Klassen D1, D1E, D und DE
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Aufbauseminar, sofern die Tatzeit innerhalb der Probezeit liegt
  • entsprechende Nachweise gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, sofern Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchgeführt werden (im Original)
  • sofern die bisherige Fahrerlaubnis von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde, Angabe der damals zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

Des Weiteren ist zu beachten, dass der Sehtest bzw. das augenärztliche Zeugnis/Gutachten bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf und die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung maximal 1 Jahr Gültigkeit hat.

ALLG_Fahrerlaubnisantrag (PDF) (520,9 KiB)